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Weiteres Urteil im Missbrauchsfall Münster

Schwerer sexueller Missbrauch: 38-Jähriger muss für fünf Jahre in Haft

Münster

Im Missbrauchsfall Münster hat es ein weiteres Urteil gegeben. Das Landgericht hat einen 38-jährigen Mann aus Wuppertal zu fünf Jahren Haft verurteilt. Bis zuletzt hatte Stefan S. die Vorwürfe bestritten.

Von Dirk Anger

Stefan S. aus Wuppertal (l.) zusammen mit seinem Rechtsanwalt vor der Urteilsverkündung im Landgericht Münster Foto: Dirk Anger

blütenweißem Hemd und blauer Jeans betrat der 38-jährige Mann aus Wuppertal am Donnerstagmittag den Gerichtssaal. Bis zuletzt hatte Stefan S. bestritten, einen damals neun Jahre alten Jungen zusammen mit dem Haupttäter im Missbrauchskomplex Münster schwer sexuell missbraucht zu haben. Doch die achte Strafkammer folgte in weiten Teilen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und verurteilte den bislang nicht vorbestraften Immobilienmakler zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs an dem Jungen.

Der Angeklagte hatte während der Verhandlung eingeräumt, im März 2019 zusammen mit Adrian V. aus Münster in einem Waldstück bei Dülmen gewesen zu sein. Dort soll jedoch allein der Haupttäter im Missbrauchskomplex den Sohn seiner Lebensgefährten missbraucht haben. Stefan S. will ihn dabei lediglich angefeuert haben.

Kinderpornografische Dateien bei Stefan S. gefunden

Dieser Version schenkte das Gericht indes keinen Glauben und stützte sein Urteil maßgeblich auf die Auswertung der Chat-Verläufe zwischen dem Angeklagten und Adrian V. Letzterer hatte dem Wuppertaler auf dessen Bitten im Vorfeld zwei Fotos des Jungen zugeschickt. Nach dem Treffen hat Stefan S. erneut versucht, einen weiteren Termin mit Adrian V. und dessen Ziehsohn zu vereinbaren, wie der Vorsitzende bei der Urteilsbegründung erklärte.

Die beiden erwachsenen Männer hatten sich im Darknet, einem verschlüsselten Bereich des Internets, kennengelernt und ausgetauscht. Angeblich habe es ihn gereizt, die Grenzen des Verbotenen auszureizen, hatte der Angeklagte im Prozess gesagt. Bei ihm waren im Rahmen einer Durchsuchung 127 kinderpornografische Bilddateien gefunden worden. Sein Verteidiger hatte deshalb auf eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren plädiert. Der Staatsanwalt forderte sechs Jahre.

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