Urteil am Landgericht Münster
Knapp acht Jahre Haft für 24-jährigen Drogenhändler
Münster
Sieben Jahre und neun Monate – so lange muss ein 24-jähriger Niederländer wegen Drogenhandels ins Gefängnis. Durch sein Verhalten vor Gericht fiel die Strafe vergleichsweise gering aus.
Ein 24-jähriger Niederländer muss für sieben Jahre und neun Monate hinter Gitter. Seit Ende Januar muss er sich wegen der Einfuhr von Haschisch, Marihuana, Amphetaminöl und Kokain in großen Mengen und Handelns mit diesen Betäubungsmitteln vor dem Landgericht in Münster verantworten. Die 9. Große Strafkammer blieb im unteren Bereich des von den Prozessbeteiligten vereinbarten Strafrahmens.