Entscheidung des Verwaltungsgerichts
AfD bekommt Recht: Stadt Münster durfte Licht nicht löschen
Münster
„Licht aus!”, hieß es am Prinzipalmarkt in Münster, während die AfD dort 2017 zum Neujahrsempfang lud. Die Stadt hatte sich dem Protest der Kaufleute angeschlossen und die Lampen am Historischen Rathaus ebenfalls ausgeschaltet. Das war rechtswidrig, entschied jetzt das Verwaltungsgericht.
Die Aktion der Stadt Münster, 2017 anlässlich eines AfD-Neujahrsempfangs im Rathausfestsaal das Licht am historischen Rathaus abzustellen, war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag festgestellt und damit einer Klage des AfD-Kreisverbandes Münster statt gegeben.
Mit dem Abschalten des Lichtes, so der Vorsitzende Richter Manfred Koopmann, habe die Stadt gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. „Solange Parteien nicht verboten sind, sind sie neutral zu behandeln.” Das gelte auch für eine Beleuchtung bei Parteiveranstaltungen. Dabei sei es egal, ob Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) selbst oder ein ihm untergeordneter Dezernent die Entscheidung getroffen habe. Entscheidend sei, was die Öffentlichkeit als Zeichen nach außen wahrgenommen habe, betonte das Gericht.
Aus Protest gegen die AfD-Veranstaltung vor zwei Jahren hatten die Kaufleute am Prinzipalmarkt die Lichter ausgemacht und Europafahnen an die Hausgiebel gehängt. Auch die Stadt hatte die Lampen am Historischen Rathaus ausgeschaltet - und das offiziell damit begründet, dass das Stadtbild einheitlich sein sollte. Die AfD hielt den Schritt der Stadt dennoch für rechtswidrig und klagte - mit Erfolg - vor dem Verwaltungsgericht Münster.
Die Stadt kündigte im Gerichtssaal an, zuerst das schriftliche Urteil prüfen zu wollen. Dann werde entschieden, ob Münster das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anruft.
Ähnlicher Fall in Düsseldorf
Das Verwaltungsgericht hatte auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 2017 verwiesen. Darin war dem Düsseldorfer Oberbürgermeister ein Aufruf zu einer Demonstration gegen die islamfeindliche „Dügida“-Bewegung untersagt worden. Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hatte 2015 mit der Aktion „Licht aus!“ gegen eine Kundgebung der islamfeindlichen „Dügida“-Bewegung protestiert und auf der Internetseite der Stadt zu einer Gegen-Demo aufgerufen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte anschließend festgestellt, dass Geisel sich als kommunaler Wahlbeamter zwar an der Meinungsbildung beteiligen dürfe, diese aber nicht lenken oder steuern.
Nächster Empfang in zwei Wochen
In Münster hat das Urteil schon bald Konsequenzen. In zwei Wochen (Freitag, 22. Februar) kommt der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen zum Neujahrsempfang des hiesigen Kreisverbandes ins münsterische Rathaus. Auch gegen diese Veranstaltung sind Proteste geplant. Das Licht am Rathaus muss nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts diesmal aber angeschaltet bleiben.