Prozess
Nach Anklage wegen schweren Raubes: Angeklagte freigesprochen
Münster
Die Zeugen hat womöglich zu große Erinnerungslücken: Zwei Angeklagte, die wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt waren, wurden jetzt freigesprochen.
Die Anklage hatte erhebliches Gewicht. Nun sprach das Gericht nach drei Verhandlungstagen die beiden 30 und 36 Jahre alten Angeklagten aus Münster und Senden vom Tatvorwurf des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung frei.
Es ist ein Urteil, das sich schon frühzeitig angedeutet hatte. Die Mehrzahl der Zeugen, die an den Verhandlungstagen vernommen wurden, hatten meistens gar nichts gesagt, erhebliche Erinnerungslücken oder womöglich Angst.
Widersprüchliche Aussagen des Geschädigten
Die einzig belastende Aussage kam vom 26-jährigen Geschädigten selbst, waren aber von Widersprüchen geprägt. Vier verschiedene Versionen hatte er geschildert. „Der Mann scheint zu fabulieren“, hieß es dazu in der Urteilsbegründung.
Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten und einem unbekannt gebliebenen Dritten zur Last gelegt, im Februar 2020 in einer Gartenlaube in Nienberge auf das Opfer eingeschlagen und eingetreten und so 1000 Euro und den Autoschlüssel erlangt zu haben. Der Geschädigte erlitt eine Nasenbeinfraktur und einen Bruch des Daumens.
Diesen Sachverhalt konnte die 9. Große Strafkammer am Landgericht am Ende des Prozesses nicht feststellen. Die Angeklagten waren daher freizusprechen.
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