LWL-Museum verurteilt Schmierereien
Antiisraelische Graffiti: Polizei sucht Zeugen
Münster
Unbekannte sprühten in der Nacht zu Samstag antiisraelische Graffiti an die Fassade des LWL-Museums. Die Polizei sucht nun nach einem wichtigen Zeugen. Derweil hat die Jüdische Gemeinde Strafantrag wegen Volksverhetzung gestellt.
Im Zusammenhang mit den teils antiisraelischen Graffiti an der Fassade des LWL-Museums am Domplatz sowie weiteren Graffiti an Fürstenberghaus, Juridicum und Unibibliothek sucht die Polizei einen Zeugen. Ein bislang unbekannter Fahrradfahrer beobachtete in der Nacht zu Samstag die Tat und sprach eine Streifenwagenbesatzung an, die gerade eine Kontrolle durchführte. Sofort eingesetzte Unterstützungskräfte begaben sich zum Tatort, die Täter waren jedoch bereits geflüchtet. Da als Motiv für die Tat ein politisch motivierter Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann, ermittelt der Staatsschutz.
Die Polizei sucht nun den unbekannten Fahrradfahrer als wichtigen Zeugen. Zudem werden weitere Zeugen gebeten, sich bei der Polizei unter 0251/2750 zu melden.
Graffiti-Entfernung kostet Tausende Euro
Am Montag wurden die Graffiti von der Museumsfassade „rückstandsfrei“ entfernt, so Sprecherin Claudia Miklis. Sie rechnet mit Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro. Zugleich verurteilte das LWL-Museum die antiisraelischen Graffiti „aufs Schärfste“: „Der Anlass scheint die entsetzliche Tötung der palästinensischen Journalistin Shireen Abu Akleh zu sein. Der Protest gegen die Gewalttat rechtfertigt jedoch weder die Infragestellung der Integrität Israels noch den Vandalismus an unserer Museumsarchitektur.“ Bislang ist unklar, ob die Journalistin durch eine israelische oder eine palästinensische Kugel starb.
Derweil informierte die Universität den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) über die Graffiti an den von ihr genutzten Gebäuden. Der BLB habe Anzeige erstattet, die Schmierereien sollen bis Ende der Woche entfernt werden, so eine Sprecherin.
Strafantrag wegen Volksverhetzung
Unterdessen hat die Jüdische Gemeinde bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen Volksverhetzung gestellt. Es dürfe nicht sein, so Gemeindevorsteher Sharon Fehr, dass antiisraelische und antijüdische Parolen im öffentlichen Raum versprüht werden, ohne dass dies für die Täter empfindliche Konsequenzen hätte. „Auch wenn mit den Schmäh-Parolen Israel gemeint ist, so steht Israel zweifellos für Jüdinnen und Juden“, so Fehr.
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