Silvester in Münster
Auf diesen Straßen und Plätzen ist Feuerwerk verboten
Münster
Böllern verboten: Um das Corona-Infektionsgeschehen möglichst niedrig zu halten, hat die Stadt Münster jetzt das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester per Allgemeinverfügung auf einigen Straßen und Plätzen verboten. Und einen Bußgeldkatalog veröffentlicht.
Die Stadt Münster hat eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die eine Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel auf zahlreichen Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet untersagt. Anlass ist die hohe und weiter ansteigende Zahl an Infektionen mit dem Coronavirus, heißt es in einer städtischen Pressemitteilung.
„Das Ziel der Verbote ist klar die Verhinderung von Infektionen. Es ist bekannt, dass an Silvester üblicherweise Partys und Versammlungen in Verbindung mit dem Böllern stattfinden. Das wollen wir unterbinden", so Wolfgang Heuer, Leiter des Corona-Krisenstabs. Heuer verweist zudem auf das aktuell grundsätzlich geltende Verbot von Ansammlungen hin. Die Stadt setzt damit die Corona-Schutzverordnung und somit die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen um, heißt es weiter.
Betroffen von dem Feuerwerk-Verbot sind folgende Bereiche:
Kinderhaus: Sprickmannplatz (gesamter Bereich), Idenbrockplatz (gesamter Bereich)
Coerde: Hamannplatz (gesamter Bereich)
Hiltrup: Westfalenstraße (im Kreuzungsbereich Marktallee/Amelsbürener Straße), Osttor, Prinzenbrücke, Osttorbrücke, Föhrenweg (Osttor bis Abzweig Kanalpromenade)
Wolbeck: Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck (gesamter Bereich), Münsterstraße (Lehrschmehr bis Grenkuhlenweg)
„Der traditionelle Anlass in Verbindung mit zu erwartendem Alkoholkonsum lässt vermuten, dass die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung insbesondere an den genannten Orten nicht eingehalten werden“, so Norbert Vechtel, Leiter des Ordnungsamtes, „wir werden mit Unterstützung der Polizei die Einhaltung dieser Regeln konsequent kontrollieren und Fehlverhalten zum Schutz der münsterschen Gesamtbevölkerung verfolgen wie ahnden.“
Verstöße werden teuer
Das Verbot gilt laut Mitteilung für den Zeitraum von Donnerstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Freitag, 1. Januar, 24 Uhr – also ganztägig von Silvester bis Neujahr. Überdies endet am Silvestertag um 23 Uhr das Busangebot der Stadtwerke mit der letzten Ankunft der Busse am Hauptbahnhof.
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