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Strafverfahren eingeleitet

Videoüberwachung überführt 16-jährigen Dieb

Münster

Die Bilder der Videoüberwachung im Hauptbahnhof Münster haben einen 16-jährigen Dieb überführt. Ein Polizeischüler hatte den gesuchten Straftäter wiedererkannt und so für die erfolgreiche Ermittlung gesorgt.

Im Hauptbahnhof Münster hat die Polizei einen 16-jährigen Dieb festgenommen. Foto: dpa (Symbolbild)

Gut erkannt: Ein Polizeischüler der Bundespolizei hat am  Sonntagabend auf Live-Bildern einer Überwachungskamera einen Straftäter wiedererkannt. Mit Erfolg: Die sofort eingeleitete Fahndung führte zur Festnahme eines polizeibekannten 16-Jährigen. Dieser hatte laut einer Mitteilung der Bundespolizei in den frühen  Morgenstunden einen 20-Jährigen bestohlen.

Der 20-jährige Mann hatte am Sonntag auf der Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof Anzeige wegen Diebstahls erstattet. Er gab an, dass er in den frühen Morgenstunden auf einer der Sitzgelegenheiten im Hauptbahnhof eingeschlafen ist. Als er aufwachte, stellte er fest, dass sein Smartphone verschwunden war, das er in der Hand gehalten hatte.

Videoüberwachung überführt 16-Jährigen

Die Beamten der Bundespolizei werteten laut der Mitteilung die Bilder der Videoüberwachung aus. Darauf konnten sie einen bis dahin unbekannten Täter entdecken, der dem schlafenden 20-Jährigen das Handy aus der Hand gestohlen hatte.

Am Abend erkannte der Polizeischüler auf den Live-Bildern der Überwachungskameras dann wieder - und sorgte so dafür, dass der 16-jährige Täter noch am selben Tag festgenommen werden konnte.

Betäubungsmittel gefunden

Auf Befragen gab der 16-Jährige an, das Handy bereits wieder verkauft zu haben. "Jedoch erschien dies aufgrund der angeblichen Summe von drei Euro für ein Smartphone wenig glaubhaft", heißt es in der Mitteilung der Bundespolizei. Bei der Durchsuchung wurden bei dem Jugendlichen zwar kein Smartphone, aber geringe Mengen Betäubungsmittel gefunden.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er die Wache verlassen. Den Jugendlichen erwarten nun Strafverfahren wegen des Diebstahls und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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