Prozess
Urteil nach illegalem Kahlschlag an der Weseler Straße
Münster
Die Baumrodung auf städtischem Grund vor der ehemaligen RWE-Niederlassung an der Weseler Straße war zweifelsfrei unrechtmäßig. Das betroffene Unternehmen hatte den Schaden auch bereits beglichen. Dennoch wurde seine Mitarbeiterin jetzt verurteilt.
Wegen ihrer persönlichen Verantwortung für die unrechtmäßige Baumrodung an der Weseler Straße vor der ehemaligen RWE-Niederlassung (wir berichteten) ist eine 40 Jahre alte Projektleiterin der dort jetzt ansässigen Firma strafrechtlich belangt worden.