Oft keine Entlastung für Familien
Beitragsfreies Kita-Jahr: Neuer Jugendamtselternbeirat kritisiert Gebührenpraxis der Stadt
Münster
Die Wellen schlagen hoch. Eltern wehren sich. Zu ihnen gehört Dr. Michael Köhler, Vorsitzender des Jugendamtselternbeirates in Münster. Er sagt: „Per Gesetz wird suggeriert, dass kinderreiche Familien entlastet werden.“ Doch de facto spürten viele Familien von einer Entlastung nichts, so Köhler.
Worüber ärgert sich Köhler genau? Seit dem 1. August ist in ganz NRW das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei. Das Land zahlt an die Städte beziehungsweise Jugendämter Ausgleichssummen, damit diese dieses beitragsfreie Kita-Jahr auch finanzieren können.
Anna Pohl, Leiterin des Jugendamtes, geht davon aus, dass diese Ausgleichszahlung für Münster ausreichen wird. Trotzdem erhebt die Stadt neuerdings einen Elternbeitrag für ein Geschwisterkind, das bisher beitragsfrei war – und das auch geblieben wäre.
Mit welchen Recht, fragen sich nun viele Eltern, zieht die Stadt den weggefallenen Elternbeitrag, der vom Land kompensiert wird, nun von einem Geschwisterkind ein?
Die Leiterin des Jugendamtes verweist auf Nachfrage auf die Satzung, die der Rat der Stadt Münster verabschiedet und die Gültigkeit habe. Danach „muss immer ein Kind zahlen – das teuerste.“ Und das sei, wenn vorhanden, ein U-3-Kind, so Pohl. Allerdings würden generell nur Eltern belastet, deren Jahreseinkommen über 37 000 Euro liege.
Für Eltern, die ein Kind unter drei Jahren in einer Tageseinrichtung betreuen lassen, ändert sich folglich nichts. Sie profitieren von der Beitragsbefreiung im letzten Kita-Jahr ebenso wenig wie Eltern, die kein U-3-Kind haben, bisher für das älteste Kind zahlen mussten und neuerdings für das jüngere Geschwisterkind zur Kasse gebeten werden.
Letzteres trifft auf die Familie Köhler zu. Für seinen Sohn musste Michael Köhler bisher zahlen. Der ist jetzt beitragsfrei. Familie Köhler zahlt stattdessen den Elternbeitrag für die bisher beitragsfreie jüngere Tochter.
Dass das Land die Kommunen eindringlich gebeten hat, genau das nicht zu tun, kommentiert die Leiterin des Jugendamtes so: „Wer ein Schloss baut, darf dann nicht nur für ein Einfamilienhaus zahlen. Das Land hat die Beitragsbefreiung im letzten Kita-Jahr verordnet, die Geschwisterkinder nicht zu belasten, ist nur ein Appell.“
Andere Städte und Kreise folgen hingegen dem Appell, Sie sehen die Geschwisterbeitragsbefreiung als wichtiges Familien unterstützendes Instrument.
Anders das Vorgehen in Münster: Die Ausgleichszahlung vom Land für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr investiere die Stadt Münster etwa in den U-3-Ausbau, betont Anna Pohl. Hier sei die Stadt weiter als viele andere Kommunen.
Startseite