Sicherungsverfahren am Landgericht
Räuberischer Diebstahl: Beschuldigter auf freiem Fuß
Münster
Stimmen im Kopf hatten einen 30-jährigen Mann dazu gedrängt, Kleidung zu stehlen und diese anzuziehen. Am Landgericht wurde deswegen nun das Urteil gesprochen, ob der Beschuldigte in eine psychiatrische Einrichtung eingeliefert werden soll.
Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts hat den Antrag auf Unterbringung eines 30-jährigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus im Rahmen eines Sicherungsverfahrens abgelehnt.