Klage gegen fristlose Kündigung
Betriebsratsmitglied muss weiterbeschäftigt werden
Münster
Ein Mitarbeiter eines Call Centers in Münster hat erfolgreich gegen eine fristlose Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass das Betriebsratsmitglied sofort weiterbeschäftigt werden muss.
Das Amtsgericht Münster hat entschieden, dass das Unternehmen Concentrix einen langjährigen Mitarbeiter und Betriebsrat weiter beschäftigen muss. Seit mehr als zwölf Jahren arbeitet Klaus Windhaus nach eigenen Angaben bei dem Dienstleistungsunternehmen Concentrix in Münster in einem Call Center – im März wurde dem 60-jährigen Betriebsratsmitglied fristlos gekündigt. Er hat dagegen geklagt – und Recht bekommen. „Ich freue mich riesig und bin erleichtert, dass ich meine Betriebsratsarbeit weiterführen kann“, sagte der Gewerkschafter nach der Verkündung des Arbeitsgerichts.
Während das Unternehmen als Kündigungsgründe mehrfache Verwarnungen und eine Auseinandersetzung – die Windhaus abstreitet – anführt, vermutet die Gewerkschaft Verdi eine politisch motivierte Entscheidung. Zahlreiche Gewerkschafter hatten sich am Donnerstag vor dem Gerichtsgebäude eingefunden und gegen die Kündigung demonstriert.
Gründe rechtfertigen Kündigung nicht
Die Unternehmensvertreter führten vor Gericht an, Windhaus sei wiederholt zu spät zur Arbeit gekommen und deshalb bereits vier Mal verwarnt worden. Jutta Schultz, Verdi-Bezirksgeschäftsführerin, erläutert, es habe Absprachen bezüglich der Leistung seiner Betriebsratsarbeit gegeben, „die aber wohl nicht allen handelnden Personen bekannt waren“. Das müsse sich künftig ändern.
Aus Sicht der Richterin reichten die in der Verhandlung vom Arbeitgeber angeführten Gründe nicht aus, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
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