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Absage für Münster

Bundesinstitut stoppt Cannabis-Modellprojekt

Münster/Berlin

Ein geplantes Modellprojekt der Stadt Münster zur Cannabis-Abgabe an gesunde Erwachsene ist krachend gescheitert. Jetzt prüft die Stadt die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs.

Dirk Anger

Das Bundesinstitut für Arzneimittel hat ein Cannabis-Modellprojekt in Münster gestoppt.  Foto: colourbox.de

Das dreiseitige Schreiben aus Bonn lässt an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig: „Das Forschungsvorhaben verstößt gegen den Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetzes“, schreibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu dem in Münster geplanten Cannabis-Modellprojekt. Damit ist die Stadt mit ihrem umstrittenen Versuch einer wissenschaftlichen Studie zum Cannabis-Konsum krachend gescheitert.

Medizinisch und ethisch nicht vertretbar

Die kontrollierte Abgabe des Rauschmittels an gesunde Erwachsene sei „weder medizinisch noch ethisch vertretbar“, heißt es in dem ablehnenden Bescheid des Bundesinstituts, der unserer Zeitung vorliegt. Überdies sei der Antrag der Stadtverwaltung auch unvollständig.

Die Stadt wollte auf Betreiben von Teilen des Rates gesunden Erwachsenen – ausgewählt auf Basis einer Zufalls-Stichprobe von 2000 Münsteranern – ein Jahr lang Cannabis geben. So wollte man den Einfluss des Rauschmittel-Konsums zu Genusszwecken auf die Gesundheit, das Wohlbefinden sowie die Entstehung einer Abhängigkeit untersuchen. Dazu sollten 100 von insgesamt 200 Studien-Teilnehmern im Alter von 21 bis 63 Jahren wöchentlich zwei Gramm Cannabis auf Steuerzahler-Kosten bekommen. 100 000 Euro wollte man dafür aufwenden.

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Verfahren rechtswidrig eingestuft

Anders als bei einem Cannabis-Einsatz zu therapeutischen Zwecken stuft die Bonner Genehmigungsbehörde das münsterische Vorhaben als rechtswidrig ein, „Betäubungsmittel gesunden Verbrauchern zu Genusszwecken zugänglich zu machen“. Schließlich seien Missbrauch und Entstehung einer Abhängigkeit nicht ausgeschlossen. Überdies würden mit der Studie Erstanwender von Cannabis angesprochen, die „bis heute wegen des Verkehrsverbots ganz maßgeblich vom Konsum und einem illegalen Erwerb auf dem Schwarzmarkt abgesehen hatten“.

Was tut die Stadtverwaltung?

Im Juli dieses Jahres hatte die Stadtverwaltung den Antrag für die Studie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt. Jetzt prüft die Verwaltung die Erfolgaussichten eines vorsorglich zur Fristwahrung eingelegten Widerspruchs. Bestehe keine realistische Aussicht auf Erfolg, könne der Widerspruch zurückgezogen werden, so Gesundheitsamtsleiter Dr. Norbert Schulze Kalthoff.

Dem schwarz-grünen Ratsbündnis bleibt mit dem Bescheid aus Bonn ein politischer Streit erspart. Denn vor allem in CDU-Kreisen gibt es Widerstand gegen Bestrebungen, Cannabis an gesunde Menschen abzugeben.

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