Gremmendorfer Weg
Bürger klagen erfolgreich gegen die Stadt
Münster
Im Vorfeld des geplanten Ausbaus des Gremmendorfer Weges hat die Stadt eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht erlitten. Für den geplanten Gehweg darf sie ein Teilstück des Straßengrabens weder teilweise noch komplett zuschütten.
Die Stadt ist mit ihren Plänen für den Ausbau des Gremmendorfer Weges vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Für einen geplanten Gehweg darf nicht den Straßengraben zugeschüttet werden. Damit sind auch sieben Bäume, die anderenfalls gefällt worden wären, vorerst gerettet.
2015 hatte der Rat der Stadt Münster den Bebauungsplan für ein neues Baugebiet am Gremmendorfer Weg aufgestellt. Wenig später stimmte er auch den Plänen für die verkehrliche Erschließung zu. Sie sah vor, den Gremmendorfer Weg auszubauen, für den Gehweg sollte auf einer Seite der Straßengraben komplett verfüllt werden.
Drei Anlieger reichten Klage ein
Dagegen reichten drei Anlieger im Oktober 2016 Klage ein. Bei dem Graben handele sich um eine „gemeinschaftliche Grenzeinrichtung“, über die ihre Grundstücke entwässert werden, so ihre Begründung. Derweil hatte die Stadt ihre Planungen überarbeitet. Nicht mehr der ganze, sondern nur noch der halbe Graben sollte für den Gehwegbau zugeschüttet werden. In der Zwischenzeit war ihr nämlich klar geworden, dass eine Hälfte des Grabens im Besitz der Anlieger ist.
Seit Donnerstag darf sie ihn nun überhaupt nicht mehr verfüllen. Der Graben war einst von einem Landwirt zur Entwässerung geschaffen worden, so das Gericht. Auch nach dem Verkauf der Grundstücke, auf denen heute die Kläger wohnen, sei die Nutzung des Baches zum beidseitigen Vorteil sowohl vom Landwirt als auch von den neuen Eigentümern auf der anderen Seite des Grabens stillschweigend akzeptiert worden. Daran habe sich auch mit dem Verkauf des Gremmendorfer Weges an die Stadt in den 1970er-Jahren nichts geändert, so der Richter – sie dürfe daher nicht den beidseitigen Nutzen einfach aufkündigen.
Zwei Alternativen
Die Stadt beugte sich der Einschätzung des Richters. Man wolle nun „schnellstmöglich“ mit den Anliegern zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, so eine Anwältin der Verwaltung. Schließlich soll der Weg noch in diesem Jahr ausgebaut werden.
Denkbar sind zwei Alternativen: Entweder, der Graben bleibt, wie er ist, und der Gehweg wird mit geringerer Breite daneben gebaut – womit auch keine Bäume gefällt werden müssten. „Das ist das Ziel der Anlieger“, betonte am Donnerstag deren Anwalt. Einigt man sich nicht, dann bliebe die Möglichkeit, dass die Stadt den für den Bau des Gehwegs erforderlichen Grund jenseits der Grabenmitte enteignet und die Anlieger entschädigt. Die Anwältin der Stadt signalisierte indes, diese Option erst einmal nicht verfolgen zu wollen.
