Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen
Corona-Impfpflicht: Erste Kündigungen für Ungeimpfte
Münster
Eine Impfpflicht gegen Corona gibt es nur für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen. In Münster sind zwar fast alle geimpft – aber die wenigen Ungeimpften verursachen bei Trägern und dem Gesundheitsamt großen Aufwand.
Die Impfpflicht für Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen ist seit Mitte März Gesetz. Wer in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung arbeitet, muss vollständig gegen Corona geimpft sein, sonst droht die Verhängung eines Tätigkeitsverbotes. Die Impfquote geht in den münsterischen Einrichtungen nahe 100 Prozent. Das bedeutet aber nicht, dass das Gesetz problemlos zu händeln wäre.