Nach Bluttat in Gievenbeck
Die Trennung nicht überwunden - Haftbefehl wegen Totschlags
Münster
Aus Schmerz und Ärger über die Trennung soll ein Mann in Münster seine Ex-Frau erstochen haben. Gegen den 55-Jährigen wurde am Mittwoch Haftbefehl erlassen.
Weil er anscheinend die Trennung von seiner geschiedenen Frau nicht überwunden hat, griff ein 55-Jähriger jetzt zum Messer. Am Dienstag drang er in die Wohnung seiner Ex-Frau in einem Hochhaus an der Hensenstraße in Gievenbeck ein. Es kam zu einer lautstarken Auseinandersetzung, plötzlich zog der gebürtige Afghane ein Messer und stach mehrfach in den Oberkörper der Frau. Sie brach blutüberströmt zusammen und versuchte noch, Hilfe zu holen. Nachbarn alarmierten die Polizei. Für die ebenfalls aus Afghanistan stammende 46-Jährige kam jede Rettung zu spät.
Der mutmaßliche Täter wurde noch während des Notarzt-Einsatzes von der Polizei im Haus festgenommen, ein Richter hat Donnerstag Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Zum Tatmotiv hat der Beschuldigte sich laut Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt bislang nicht geäußert. Auch ein Geständnis liegt noch nicht vor.
Erstmeldung
Münsteraner soll Ex-Frau mit Messer erstochen haben
Bereits kurz nach der Trennung des Paares mit inzwischen deutscher Staatsbürgerschaft im Jahr 2012 gab es Zoff und Streit. Der Mann drohte damit, die Familie in die Luft zu sprengen, falls die Scheidung eingereicht werde. Die Polizei nahm Ermittlungen auf, der Mann musste in psychiatrische Behandlung. Danach verließ er Deutschland in Richtung Kabul. Ende 2013 wurde die Scheidung behördlich vollzogen. Der Mann kam nur noch sporadisch zurück nach Deutschland, hielt sich dann überwiegend bei der Familie des Bruders im Rheinland auf.
Im Mai 2016 reiste er wieder nach Münster, drohte erneut seiner Ex-Frau mit Konsequenzen und forderte erneut die Rücknahme der Scheidung. Sie lehnte ab. Dann flog er zurück nach Kabul. „Die Frau informierte Ende Juni die Polizei, dass sie sich nicht bedroht fühlte“, so Botzenhardt. Aktuelle Hinweise auf die Bluttat gab es „weder bei den Ermittlungsbehörden noch von der Familie“, so Botzenhardt.
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