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Rückzahlung von Soforthilfe

Die Umsatzeinbußen bei Friseuren bleiben

Münster

Viele Friseursalons müssen mehrere Tausend Euro an Soforthilfe aus der Lockdown-Zeit 2020 zurückzahlen. Das Land hat nun die Rückzahlungsfrist bis Juni nächsten Jahres verlängert. Doch dies löst bei vielen Friseuren nicht alle Probleme.

Von Karin Höller

Rosemarie Ehrlich, Obermeisterin der Friseurinnung Münster (r.), hier in ihrem Salon an der Hammer Straße, kritisiert die Berechnungsgrundlage, die für viele Friseurbetriebe zu einer so hohen Rückzahlung von Soforthilfe geführt hat. Foto: h�

Die Nerven liegen bei einigen Friseuren blank. Die Kosten und Umsatzeinbußen in dieser Pandemie sind nach wie vor beträchtlich. Trotzdem müssen sie die Rückzahlung von mehreren Tausend Euro Soforthilfe stemmen, die im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 gewährt wurde. „Viele müssen einen Großteil, einige sogar die gesamte Fördersumme zurückzahlen“, weiß der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, Hendrik Schade.

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