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Verwaltungsgericht hat entschieden

"Doppellecker-Bus" darf nicht am Hafen stehen

Münster

Gerichtsbeschluss im Streit um den "Doppellecker-Bus": Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bus nicht am Hafen in Münster stehen darf. Seit Oktober kämpft Gastronom und Betreiber Michel Malcin um den Stellplatz.

WN

Der "Doppellecker-Bus" von Michel Malcin darf nicht am Hafen stehen. Foto: Stephan/IHK

Anfang Oktober war er das erste Mal da: Der "Doppellecker-Bus" von Michel Malcin wurde am Hafen geparkt. Und damit ging ein Streit los, den das Verwaltungsgericht jetzt - zumindest vorerst - beendet hat. Das Gericht hat, so heißt es in einer Mitteilung, durch Beschluss vom 29. April in einem Eilverfahren entscheiden, dass der als Café genutzter Bus wegen Fehlens einer Baugenehmigung nicht am Hafen in Münster stehen darf.

Die Antragstellerin - gemeint ist die Kommanditgesellschaft - hat einen ehemaligen Doppeldecker-Linienbus zu einem Café mit Sitzgelegenheiten umbauen lassen, in dem Kaffee und andere Produkte zum Verzehr angeboten werden. Gegenüber der Stadt Münster hatte sie angekündigt, den straßenverkehrsrechtlich zugelassenen Bus regelmäßig von Mittwoch bis Sonntag wiederholt für jeweils mehrere Stunden am Stadthafen aufzustellen.

Duldung bis Ende 2019

Das hat bereits im Oktober für Streit mit der Stadt gesorgt. „Ich stehe auf dem Privatgrundstück des Fitnessstudios ,Power Sports‘, der Betreiber hat mir das erlaubt“, sagte Malcin damals gegenüber unserer Zeitung. Falsch, entgegnet die Stadt zu dem Zeitpunkt – der Bus stehe auf dem Grundstück der Stadtwerke, eines Tochterunternehmens der Stadt.

Bis Ende des Jahres wurde der Bus seitens der Stadt dann am Hafen geduldet. Mit dem neuen Jahr wurde der Streit weiter ausgetragen. Das Verwaltungsgericht teilt mit: "Ende Februar 2020 hatte die Stadt Münster die Antragstellerin mit sofortiger Wirkung aufgefordert, den Bus zu beseitigen und eine erneute Aufstellung auf dem betreffenden Grundstück zukünftig zu unterlassen." Außerdem habe sie für jeden Fall der Nichtbefolgung ein Zwangsgeld in Höhe von 1500 Euro angedroht.

Gericht lehnt Eilantrag ab

Den hiergegen gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Münster nunmehr ab. In den Gründen des Beschlusses heißt es unter anderem: Die Aufstellung des Busses zur Nutzung als Schank- und Speisewirtschaft auf dem betreffenden Grundstück am Hafenweg in Münster stelle ein genehmigungsbedürftiges Bauvorhaben dar, für das der Antragstellerin keine Baugenehmigung erteilt worden sei.

Nach der maßgeblichen gesetzlichen Regelung würden Fahrzeuge wie bauliche Anlagen behandelt, weil sie eine erkennbar verfestigte Beziehung zu diesem Standort hätten und damit wie bauliche Anlagen wirkten, auch wenn sie zeitweise noch zum Fahren benutzt würden, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Bus der Antragstellerin sei als bauliche Anlage zu bewerten, weil er wiederholt ortsfest an dem konkreten Standort als Gastronomiebetrieb benutzt werde.

Baugenehmigung kann nicht erteilt werden

Der Bus trete am konkreten Standort als Ladenersatz in Erscheinung. Da er ausschließlich für Zwecke einer Schank- und Speisewirtschaft genutzt werde, trete seine Fortbewegungsfunktion in den Hintergrund. Als bauliche Anlage bedürfe der Bus einer baurechtlichen Genehmigung, die aber offensichtlich nicht vorliege.

Und das Gericht bestätigte, was die Stadt bereits im Oktober erläutert hatte: Es kann keine Baugenehmigung erteilt werden, weil das Bauvorhaben gegen den dort einschlägigen Bebauungsplan verstoße. Dieser setze für den Bus-Standort unter anderem eine öffentliche Verkehrsfläche fest und damit eine allgemeine öffentliche Nutzung. Indem die Antragstellerin ihren Bus in diesem Bereich aufstelle, entziehe sie der Fläche ihre durch den Bebauungsplan vorgesehene Funktion.

Das Verwaltungsgericht weist abschließend darauf hin, dass die Kommanditgesellschaft hinter dem fahrenden Café innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses Beschwerde einlegen kann.

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