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Düesbergweg: Autos dürfen Radfahrer nicht überholen

Münster

Das Verkehrsschild 277.1 ist bislang sehr selten. Es besagt, dass es Autofahrern verboten ist, Fahrräder zu überholen. Es steht demnächst am Düesbergweg.

Dieses Schild kommt demnächst an den Düesbergweg. Foto: Baumeister

Auf Antrag der Rathauskoalition aus Grünen, SPD und Volt hat die Bezirksvertretung Mitte eine wichtige verkehrliche Veränderung für den Düesbergweg beschlossen. Dort soll demnächst das Verkehrszeichen 277.1 aufgestellt werden. Es besagt, dass Autos Fahrräder nicht mehr überholen dürfen.

Die Schilder sollen stehen zwischen dem Kindergarten St. Gottfried und der Gnadenkirche, also im Bereich des Clemenshospitals. Bereits heute dürfen Fahrräder auf dem Düesbergweg die Fahrbahn benutzen, sie können aber auch auf dem Fahrradweg fahren, wovon nahezu alle Radler auch Gebrauch machen.

Überholen soll offiziell verboten werden

In Höhe des Krankenhauses hat der Düesbergweg einen Fahrbahnteiler. Dieser Umstand führt dazu, dass Autofahrer, die eines der wenigen Fahrräder auf der Fahrbahn überholen wollen, nicht mehr den erforderlichen Seitenabstand von 1,50 Meter einhalten können. Da es aber trotzdem immer wieder Überholvorgänge gebe, so die Rathauskoalition, sollen sie jetzt auch „offiziell“ verboten werden. Das Schild 277.1 ist noch recht unbekannt. Zu sehen ist es derzeit an der Schillerstraße.

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