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Energiekosten

Gas, Strom und Wärme: Stadtwerke ziehen Preisbremse

Münster

Die Energiepreise sind im vergangenen Jahr rapide angestiegen. Nun treten die vom Gesetzgeber geforderten Preisbremsen für Strom und Gas in Kraft. Auch in Münster finden sie schon bald erstmals Anwendung.

Die Strom-Grundversorgung der Stadtwerke ist nicht von der Preisbremse betroffen, da der Preis für eine Kilowattstunde unter 40 Cent liegt. Foto: Jens Büttner

Mit den Abschlägen im März werden Privatkundinnen und -kunden der Stadtwerke Münster erstmals durch die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme entlastet. Für Verträge, deren Preise oberhalb der Preisgrenzen liegen, berücksichtigen die Stadtwerke Münster in den Abschlägen ab März die Preisbremsen pauschal je Tarif.

Die Entlastung berechnen die Stadtwerke laut Mitteilung des Unternehmens zunächst vorläufig, bis zentrale Fragestellungen geklärt und die Abrechnungssysteme umgestellt sind. „Wir stehen voll und ganz hinter dem Ziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu entlasten. Deswegen gehen wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden pragmatisch vor“, wird Sebastian Jurczyk, Geschäftsführer der Stadtwerke, in der Mitteilung zitiert.

Kritik der Stadtwerke

Die pragmatische Lösung gehe aber nicht völlig konform mit den Vorgaben der Preisbremsengesetze. „Wir wollen möglichst zeitnah zu der gesetzlich vorgesehenen individuellen Entlastung kommen. Dafür ist es notwendig, dass der Gesetzgeber die für die Umsetzung der Preisbremsen kritischen Fragen und Widersprüche kurzfristig löst oder korrigiert“, so Jurczyk.

Abhängig vom Arbeitspreis des jeweiligen Energietarifs senken die Stadtwerke den Abschlag für Strom sowie Gas oder Wärme zunächst um einen pauschalen Betrag – in der Erdgas-Grundversorgung Münster:minimal, die mit 13,43 Cent/kWh über der Preisbremse von 12 Cent/kWh liegt. Der Preis der Strom-Grundversorgung für Privatkunden liegt hingegen unterhalb des Preisdeckels.

Nur ein Teil wird gedeckelt

Auf diese Lösung setzen die Stadtwerke Münster laut Mitteilung gemeinsam mit vielen anderen Stadtwerken. „Alle berechtigten Kunden erhalten die vollständige Entlastung, die ihnen zusteht“, betont Sebastian Jurczyk.

Seit Verabschiedung der Preisbremsengesetze Ende Dezember 2022 bereiten die Stadtwerke und ihr IT-Partner die Umsetzung vor. Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass der Arbeitspreis für Energie für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt wird. Für Strom bedeutet das 40 Cent/kWh (brutto), für Gas 12 Cent/kWh (brutto) und Wärme 9,5 Cent/kWh (brutto).

Andere Vorgaben für Stromverträge

Entlastungsbeträge müssen für sämtliche Kunden individuell errechnet und mitgeteilt werden. Für Stromverträge gelten andere Vorgaben als für Gas und Wärme. Was für den einzelnen Vertrag einfach klinge, sei im Massengeschäft mit seiner Tarifvielfalt hochkomplex, so die Stadtwerke.

Viele Vorgaben gingen am Alltag der Menschen vorbei. „Im Leben unserer Kundinnen und Kunden ändert sich ständig etwas. Sie wechseln den Energievertrag, sie ziehen um oder installieren eine PV-Anlage – alles mit Auswirkungen auf ihren Energievertrag und die Abrechnung der Preisbremse“, betont Geschäftsführer Sebastian Jurczyk in der Mitteilung. „Das ist in den Gesetzen nicht ausreichend berücksichtigt, muss aber im Massengeschäft unbedingt funktionieren.“ Es brauche standardisierte Datenaustauschformate zwischen Versorgern.

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