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Finanzämter ziehen Bilanz

Grundsteuer: 75.900 Erklärungen liegen vor

Münster

Die Frist ist abgelaufen: Auch in Münster mussten Hauseigentümer ihre Grundsteuererklärung einreichen. Das haben jedoch längst noch nicht alle getan. Das kann mitunter teuer werden.

Den Finanzämtern in Münster liegen bislang 75.900 Grundsteuererklärungen vor. Foto: dpa

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen. „In den Finanzämtern Münster-Innenstadt und Münster-Außenstadt liegen insgesamt 75.900 Erklärungen vor, rund 70 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Thorsten Ludwig, Leiter des Finanzamts Außenstadt, in einer Mitteilung.

„Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“ Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werde das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiter möglich

Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibe dennoch bestehen. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zu einem Zwangsgeldes. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont Daniel Heck, Leiter des Finanzamts Innenstadt. Die Unterstützungsangebote (www.grundsteuer.nrw.de) stünden weiter zur Verfügung.

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