Gericht legt Urteilsbegründung vor
Hafencenter hängt von der Theodor-Scheiwe-Straße ab
Münster
Das Schriftstück ist 37 Seiten lang: Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts zum Hafencenter-Urteil liegt nun vor. Im Zentrum stehen die Fehleinschätzungen im Zusammenhang mit der gesperrten Theodor-Scheiwe-Straße.
37 Seiten umfasst die schriftliche Urteilsbegründung, in der das Oberverwaltungsgericht Münster darlegt, warum es am 12. April den Bebauungsplan zum Hafencenter aufgehoben hat. Seit Donnerstag liegt das Papier vor.
Dabei breitet das Gericht umfassend die Mängel und Fehleneinschätzungen im Zusammenhang mit der gesperrten Theodor-Scheiwe-Straße aus. Gegen den Bebauungsplan führt das OVG an, dass er vom Rat der Stadt Münster im Dezember 2015 „ohne weitere Ermittlungen“ den Bebauungsplan für das Hafencenter beschlossen habe, obwohl kurz zuvor die (private) Theodor-Scheiwe-Straße gesperrt wurde und sich damit eine neue Verkehrssituation ergeben habe.
Zäsur für das Hafenviertel
Dem seinerzeit erfolgten mündlichen Hinweis von Stadtdirektor Hartwig Schultheiß in der Ratssitzung, wonach die Straßensperrung keine Auswirkung auf die Belastung des Hansaringes habe, misst das Gericht keine Bedeutung zu. Vielmehr verweist es darauf, dass die Stadt in ihren eigenen Unterlagen der Theodor-Scheiwe-Straße eine „bedeutende Netzfunktion für das Untersuchungsgebiet als Schleichwegverbindung“ zuerkenne. Mit „Untersuchungsgebiet“ ist das Hafenquartier gemeint.
Bei genauer Lektüre des Urteils merkt man sofort, dass das OVG die Fertigstellung der im Bau befindlichen Umgehungsstraße als eine Zäsur für das Hafenviertel empfindet. Sprich: Dann wird es besser.
Baustopp?
Für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Umgehungsstraße, so die Lesart des Gerichtes, hat die Stadt bislang zu wenig Vorsorge getroffen. Die entscheidende Frage für das OVG, auf die eine befriedigende Antwort gefunden werden muss: Wie sieht die verkehrliche Belastung des Hansaringes aus, wenn das Hafencenter eröffnet wird, zugleich aber die Theodor-Scheiwe-Straße fehlt und die Umgehungsstraße noch nicht fertig ist?
Derzeit prüft die Stadt die Frage, ob sie den Bebauungsplan „heilen“ möchte. Darüber hinaus wird in einem weiteren Gerichtsverfahren geklärt, ob ein Baustopp erfolgen muss. Die Entscheidung liegt beim Verwaltungsgericht Münster.
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