Ausnahme in der Corona-Krise
Imame dürfen zum Gebet rufen
Münster
Eine Ausnahmegenehmigung durch die Stadt macht es möglich: Imame dürfen während der Corona-Krise per Lautsprecher vom Minarett zum Gebet rufen – allerdings nur wenige Minuten an ausgewählten Tagen.
Erstmalig dürfen bis einschließlich 1. Mai Imame von den Minaretten münsterischer Moscheen mit Lautsprechern zum Gebet rufen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung hat jetzt die Stadt Münster auf Antrag der am Bremer Platz ansässigen Ditib-Gemeinde erteilt. Auch mindestens eine weitere Gemeinde werde von der Möglichkeit Gebrauch machen, teilte die Stadt am Mittwoch mit.