Lehrerin bangte um Teilnahme am Abi-Gottesdienst ihres Sohnes
Kirche erteilt Hausverbot
Münster
Das Bistum Münster erteilte der Lehrerin im Nachklang einer juristischen Auseinandersetzung ein Hausverbot – für „alle Einrichtungen“, wie es in dem Schreiben ausdrücklich hieß. Also auch für Kirchen? Durfte die Münsteranerin also nicht zum Abitur-Gottesdienst ihres Sohnes?
Der junge Mann hatte allen Grund zu feiern. Das Abitur war geschafft; die Schullaufbahn erfolgreich abgeschlossen; ein wichtiger Lebensabschnitt beendet. Am gestrigen Freitag war die Entlass-Feier. Ein Moment, den er genießen wollte: zusammen mit seiner Familie, zusammen mit seiner Mutter. Feierliche Reden, Musik, Ausgabe der Zeugnisse und natürlich der ökumenische Gottesdienst, der am Anfang dieses Tages stand. Eine Selbstverständlichkeit. Nicht so für die münsterische Familie. Denn die Mutter war vom Bistum Münster mit einem umfassenden Hausverbot belegt worden. Es galt für „alle Einrichtungen“. Also auch für alle katholischen Kirchen? Durfte die Frau also nicht am Abitur-Gottesdienst ihres Sohnes teilnehmen? Sie durfte, aber das erfuhr sie erst einen Tag zuvor.
Hintergrund für diese ungewöhnliche Maßnahme ist eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Bistum Münster und der Münsteranerin. Die Frau, die sich erfolgreich als Lehrerin bei einem bischöflichen Gymnasium eingeklagt hatte, konnte sich nicht lange über den gewonnenen Rechtsstreit freuen. Denn das Generalvikariat focht anschließend den Arbeitsvertrag wegen „arglistiger Täuschung“ an. Das Verfahren läuft noch. Gleichzeitig belegte das Bistum die Lehrerin mit einem Hausverbot für „alle Einrichtungen“. Verbunden mit dem Hinweis, „dass die Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt wird“.
Das Schreiben verfehlte bei der Adressatin nicht seine Wirkung: „Das hat mich einfach fassungslos gemacht. Seitdem bin ich nicht mehr im Dom gewesen. Ich musste doch davon ausgehen, dass das Hausverbot auch für Kirchen gilt.“ Damit hätte sie am gestrigen Freitag nicht an dem Abi-Gottesdienst ihres Sohnes teilnehmen können. „Das hätte uns schwer getroffen.“
Am Donnerstag, einen Tag vor der Abschlussfeier, faxte sie noch einen Brief an den Bischof, mit der Bitte, das Hausverbot für diesen einen Tag aufzuheben, um den Abitur-Gottesdienst ihres Sohnes besuchen zu können. Bereits zwei Stunden später hatte sie die Antwort im E-Mail-Postfach. „Selbstverständlich darf sie an dem Abitur-Gottesdienst teilnehmen“, so Martin Wißmann von der Pressestelle des Bistums. Das habe sie immer gedurft. Denn, so Wißmann, das gegen sie ausgesprochene Hausverbot gelte „nicht für katholische Gottesdienste oder katholische Kirchen und Gottesdiensthäuser“.
Am Ende bleiben Fragen: Hätten die Münsteranerin und ihr Rechtsbeistand schon früher erkennen können, dass die Kirchentüren nach wie vor offen stehen? Oder hätte das Bistum Münster präzise beschreiben müssen, welche Einrichtungen unter das Hausverbot fallen?
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