1. www.wn.de
  2. >
  3. Münster
  4. >
  5. Kita-Verpflegung: Bistum sieht keine Versäumnisse

  6. >

Kritik am neuen Bezahlsystem

Kita-Verpflegung: Bistum sieht keine Versäumnisse

Münster

Seit dem aktuellen Kita-Jahr hat das Bistum ein neues System zur Verpflegung in Kitas eingeführt. Die Rückmeldungen seien sehr positiv, sagt das Bistum. Der Vorsitzende des Jugendamts-Elternbeirats spricht von anderen Fällen. Das Bistum hält das für „pauschal und falsch“.

Björn Meyer

Jens Takens Äußerungen sorgten beim Bistum für Aufregung. Foto: Björn Meyer

Das Interview unserer Zeitung mit dem Vorsitzenden des Jugendamts-Elternbeirats, Jens Taken, hat beim Bistum Münster für Ärger gesorgt. Taken hatte sich darin zu dem neuen Computer-Verfahren zur Mittagsverpflegung geäußert, das das Bistum seinen Kirchengemeinden an die Hand gegeben hatte.

Dort müssen Eltern ein Konto aufladen, von dem das Geld für die Verpflegung eingezogen wird. Taken hatte von „sehr unterschiedlichen Vorgehensweisen der Kitas in Fällen, in denen Eltern das vergessen hatten“, berichtet. Es sei sogar zu Fällen gekommen, in denen Eltern aufgefordert worden seien, ihr Kind abzuholen.

Kein Kind sollte hungrig bleiben

Das Bistum wehrt sich gegen diese Kritik. „Das Bistum Münster hat allen Einrichtungen mehrfach empfohlen, kein Kind ohne Essen zu lassen und bei Konflikten andere Lösungen zu finden“, sagt Gisela Niehues, die beim Bistum das Referat Tageseinrichtungen für Kinder leitet. Außerdem, so das Bistum in einer Mitteilung, erinnere die verwendete Software per Mail rechtzeitig an die Auffüllung des Guthabens.

Taken, mit dem man nach dem Interview das Gespräch gesucht habe, habe die von ihm geschilderten Fälle nicht konkreten Einrichtungen zuordnen können. Die Reaktionen auf das neue Portal seien, so das Bistum, vielmehr sehr positiv.

Nach Informationen dieser Zeitung ist es allerdings sicher, dass es zumindest in einer Einrichtung die von Taken geschilderte Ansage für die Eltern gegeben hat.

Gezahlt wird nur, was gegessen wurde

Im Gespräch mit unserer Zeitung ermutigte das Bistum die Eltern, sich bei Kritik an den Träger, wenn man dort nicht weiterkomme, auch direkt an das Bistum zu wenden. Man habe den Trägern der Einrichtungen stets empfohlen, kein Kind zurückzulassen.

Zudem könnten Eltern „flexibel Essen be- oder abbestellen, sie zahlen nur, was das Kind tatsächlich verzehrt, und sie haben den Überblick über ihr Guthaben und die Bestellungen“, zählt Niehues die Vorteile des Verfahrens auf.

Unberechtigt, so schreibt das Bistum weiter, sei auch Takens Aussage, die Eltern seien zu spät über die Systemumstellung informiert worden. „Schon 2017 ist das über die Kirchenvorstände den Kirchengemeinden mitgeteilt und von da weitergegeben worden.“ Damit diese Informationen alle Eltern erreichten, sei das in mehreren Sprachen geschehen.

Nicht gesetzeswidrig 

Nicht richtig sei zudem, dass die Eltern der Einführung laut Kinderbildungsgesetz hätten zustimmen müssen. „Der Einrichtungsträger ist laut KiBiz frei in der Wahl des Abrechnungssystems“, betont Niehues. Taken hatte argumentiert, dass es durch das neue Abrechnungssystem mitunter zu höheren Kosten für Eltern gekommen sei und sich dadurch die geforderte Mitbestimmung ergebe.

Startseite