Gegenwind für Flaschenpost
Klage gegen die Sonntagslieferung
Münster
Die Lieferung von Getränkekisten auch an Sonntagen durch das neue Unternehmen Flaschenpost sorgt für Kritik bei anderen Getränkehändlern. Der Einzelhandelsverband Münsterland hat Klage vor dem Landgericht erhoben.
In Münster geht die Flaschenpost ab, ganz ohne Schleppen. Der vor allem bei jüngeren Kunden immer beliebter werdende Getränkelieferservice – der damit wirbt, binnen 90 Minuten die über das Internet oder Telefon bestellten Kisten bis in die Wohnung zu bringen – ist nach eigenen Angaben rund um die Uhr erreichbar, an sieben Tagen die Woche. Und daran scheiden sich die Geister.
Der Einzelhandelsverband Münsterland hat wegen der Getränke-Lieferung an Sonntagen Klage vor dem Landgericht erhoben, nachdem eine außergerichtliche Einigung gescheitert sei. Die Verhandlung ist am 1. Dezember. Präsident Michael Radau begründet den Schritt: „Getränkehändler, die bei uns Mitglied sind, würden gerne sonntags ihre Ware ausliefern, dürfen das aber nicht.“ Dem Einzelhandelsverband gehe es nicht darum, gegen Flaschenpost vorzugehen, sondern um eine arbeitsrechtliche Klärung, was erlaubt ist und was nicht. Gegen das pfiffige Geschäftskonzept sei grundsätzlich nichts einzuwenden. Es gehe um Chancengleichheit, so Radau.
Verstoß gegen Arbeitszeitvorschriften?
Parallel zu dem Verfahren vor dem Landgericht hat die Bezirksregierung Münster ein Ordnungsverfahren gegen den unkonventionellen Getränkelieferservice eingeleitet. Wie Sprecherin Christiane Klein erläutert, wolle die Behörde klären, ob es in diesem Fall einen Verstoß gegen Arbeitszeitvorschriften gebe.
Die Geschäftsführer des Unternehmens Flaschenpost äußerten sich auf Anfrage gegenüber unserer Zeitung nicht. Rund 30 weiß-pinke Lieferwagen sausen seit wenigen Wochen überall durch die Stadt, um Getränke ins Haus zu bringen. 200 Mitarbeiter, zumeist Studenten, sollen bei dem Getränkelieferservice beschäftigt sein.
Klare Regelung im Arbeitsgesetz
Tausende Kisten Wasser, Bier und Saft lagern in der Zentrale, die Minuten nach der Bestellung auf den Weg zum Kunden sind. Die Nachfrage steigt. Doch das Geschäftskonzept polarisiert; andere Getränkehändler ärgern sich vor allem wegen der Sonntagslieferungen und haben sich an den Einzelhandelsverband gewandt.
Für dessen Juristen ist der Sachverhalt klar: Im Arbeitszeitgesetz sei klar geregelt, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen. „Nach unserer Ansicht unterliegt das Getränkeunternehmen keiner Ausnahmeregelung“, sagt Tobias Buller, der stellvertretende Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes. Der stationäre Handel werde durch das Ausliefern von Ware an Sonntagen benachteiligt.
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