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Bistum Münster

Verfahren gegen früheren Dompropst: Schulte weist Vorwürfe zurück

Münster

Für Aufsehen sorgte im Bistum Münster 2022 die Entpflichtung des münsterschen Dompropsts und Offizials Kurt Schulte. Gegen ihn wird ein kirchenrechtliches Strafverfahren eingeleitet. Schulte weist die Vorwürfe zurück.

Von KNA/loy

Gegen den früheren Dompropst Kurt Schulte ist ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet worden. Foto: : imago/Bistum Münster/WWUMatthias Ahlke

Der frühere münstersche Dompropst und Offizial Kurt Schulte (58) hat Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Die Mitteilung seines Bistums, ein kirchliches Strafverfahren gegen ihn zu eröffnen, habe ihn überrascht, teilte Schulte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.

Er gehe fest davon aus, dass das kirchliche Verfahren wie bereits die staatsanwaltschaftliche Untersuchung am Ende feststelle, „dass es durch mich keine vorsätzliche und schuldhafte Grenzverletzung gegenüber Erwachsenen gegeben hat und auch keinen Missbrauch meiner Autorität, um solche Grenzverletzungen zu ermöglichen“.

Das Bistum hatte am 3. Mai mitgeteilt, dass der münstersche Bischof Felix Genn der Empfehlung einer nun abgeschlossenen kirchlichen Voruntersuchung folge, ein kirchliches Strafverfahren gegen Schulte einzuleiten. In dem Fall, der im Juni 2022 zur Beurlaubung Schultes führte, hatte die Staatsanwaltschaft Münster wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen. In der Folge gab es laut Bistum einen weiteren Vorwurf, der angezeigt wurde. Obwohl die Staatsanwaltschaft in dem zweiten Fall noch ermittle, habe Genn die kirchenrechtliche Voruntersuchung wegen aller Vorwürfe angeordnet.

Kurt Schulte war seit 2010 als Offizial Leiter des Kirchengerichts in Münster und seit 2013 als Dompropst Leiter des Domkapitels. Foto: Matthias Ahlke

Schulte kritisiert Länge der Untersuchung

Schulte nannte es gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur richtig, dass der Bischof nach den Vorwürfen die entsprechenden Untersuchungen eingeleitet habe. „Zeigt dies doch, dass nichts mehr unter den Teppich gekehrt wird und die Zeiten der Vertuschung vorbei sind.“ Von Beginn an habe er seinen Teil dazu beigetragen, Fragen aufzuklären. Zugleich kritisierte er die Länge der Untersuchungen, die leider schon zehn Monate dauerten. „Ich hoffe sehr, dass das angestrebte Verfahren nun schnell durchgeführt wird.“

Zu dem zusätzlich vom Bistum Münster angekündigten kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren gegen Schulte will der Geistliche sich derzeit nicht äußern. Bistum und Domkapitel werfen dem früheren Offizial vor, unbefugt vertrauliche Dokumente, darunter auch Personalunterlagen, an Dritte weitergegeben zu haben. Dieser Sachverhalt war laut Bistum auch der Anlass für die endgültige Entpflichtung von Schulte im September 2022 gewesen. Schulte hatte zuvor von sich aus den Verzicht auf seine Ämter angeboten. Der Geistliche weiß allerdings nach eigenen Worten nicht, um welche Dokumente es sich im Einzelnen handelt. „Hier stelle ich mich dem Verfahren.“

Schulte war seit 2013 Dompropst

Als Dompropst stand Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels, das unter anderem für die Feier der Gottesdienste in der Kathedrale zuständig ist und auch das Recht der Bischofswahl besitzt. Zudem leitete er seit 2010 als Offizial das Kirchengericht in Münster.

Bis zum Abschluss des kirchlichen Strafverfahrens darf Schulte laut Bistum keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten ausüben – abgesehen von zwei Gottesdiensten im engsten Familienkreis.

Genn hat den Angaben zufolge den Vatikan angefragt, wo das Strafverfahren geführt werden soll. Sicher sei, dass es wegen möglicher Befangenheit nicht in Münster stattfinde. Das Verwaltungsstrafverfahren werde am Kirchengericht des Bistums Osnabrück geführt.

Bislang gibt es beim Bistum Münster noch keine Auskünfte darüber, wann die genannten Verfahren beginnen. Die möglichen kirchenrechtlichen Konsequenzen für Schulte reichen von einem Freispruch bis hin zum Verbot gottesdienstlicher Handlungen oder sogar der Suspendierung vom Priesteramt und der Entlassung aus dem Klerikerstand.

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