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Zweites beitragsfreies Kita-Jahr in NRW

Land will Eltern entlasten: die Reaktionen in Münster auf den Plan

münster

Das Land entlastet Eltern bein den Kitagebühren – auch das vorletzte Betreuungsjahr soll künftig beitragsfrei sein. Elternvertreter und auch die Stadtverwaltung sehen darin grundsätzlich einen richtigen Schritt.

Karin Völker

In Nordrhein-Westfalen sind künftig die letzten beiden Jahre bei der Kita-Betreuung beitragsfrei. Eltern und auch die Stadtverwaltung sehen das grundsätzlich positiv. Für die Beitragsbemessung ergeben sich daraus in Münster aber weitere Fragen.. Foto: dpa

Die NRW-Landesregierung hat am Dienstag die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kita-Jahres verkündet – und diese Nachricht stößt zunächst einmal allseits auf positive Resonanz. „Ein Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert Jens Taken, Vorsitzender des Jugendamtselternbeirats Münster.

Anna Pohl, Leiterin des städtischen Jugendamtes, sagt: „Das ist eine gute Nachricht für Eltern und ein guter Start Richtung beitragsfreie Kitas.“ Sie begrüßt auch, dass das Land die Kostenanteile der Kita-Träger reduziere, seine Zuschüsse an die tatsächliche Kostenentwicklung anpasse sowie die Verbesserungen der Betreuung durch das „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes.

Die Folgen

Welche Folgen hat die neue Regelung für die Stadt Münster? Das kann die Verwaltung nur schätzen. Fest steht: Der Stadt wird deutlich weniger Kita-Gebühren von Eltern einziehen. Ob dies durch die Ausfallfinanzierung des Landes kompensiert wird, ist noch nicht vorhersehbar. Kita-Gebühren werden einkommensabhängig erhoben – und heute ist noch nicht konkret abschätzbar, in welche Einkommensklassen die Familien fallen, die dann ihre Kinder betreuen lassen.

Ein grober Anhaltspunkt ist die erste Einführung eines beitragsfreien Kita-Jahres, die 2011 wirksam wurde. Damals betrug der Einnahmeausfall für knapp 2300 Vorschulkinder laut Stadtverwaltung 2,4 Millionen Euro, das Land übernahm die Summe durch eine Ausgleichszahlung.

Nur teilweise wird der Stadt der Einnahmeausfall erstattet, der sich dadurch ergibt, dass auch Geschwister der beitragsfrei gestellten von den Gebühren befreit werden. Dies gilt in Münster seit 2014. Hier geht es um Einnahmeausfälle in Höhe von jährlich knapp zwei Millionen Euro.

Satzungsänderung erforderlich

Die Gebührensatzung in Münster sieht vor, dass Familien jeweils nur für ein Kind zahlen müssen – normalerweise den höchsten anfallenden Betrag. Eltern mit mehreren Kindern würden aber nicht von der vom Land gewährten Beitragsfreiheit profitieren, müssten sie für das zuvor beitragsfreie Geschwisterkind zahlen.

Ob diese Regelung in Münster auf die demnächst zwei beitragsfreien Jahre ausgeweitet wird, müsse erst entschieden werden, so Pohl. Dafür sei eine Satzungsänderung nötig, die der Rat beschließen muss.

„Teilzeitfalle“ bleibt bestehen

Jugendamtselternratsvorsitzender Jens Taken, Vater von zwei Kita-Kindern, hat weiterhin noch viele Kritikpunkte an der Kita-Situation. Er persönlich fordert eine komplette Beitragsfreiheit, denn: „Die Kita ist eine Bildungseinrichtung – und Bildung muss kostenlos sein.“ Unakzeptabel findet er landesweit die Intransparenz der Gebührensatzungen in den Kommunen. Und in Münster erlebten Familien, bei denen das Familieneinkommen geringfügig steige, bisweilen, dass sie so bei den Kita-Gebühren in eine höhere Gruppe rutschten und am Ende schlechter dastünden als zuvor. „Mütter verzichten in solchen Fällen häufig darauf, ihren Stundenanteil im Job wieder zu erhöhen“, sagt Taken und spricht von der „Teilzeitfalle“.

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