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Weitere Prozesse im Missbrauchskomplex terminiert

Lebensgefährtin von Adrian V. muss vor Gericht

Münster

Der Missbrauchsfall Münster beschäftigt die Justiz weiter: Jetzt muss sich die Mutter des am häufigsten missbrauchten Jungen aus Münster vor Gericht verantworten. Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern lautet der Vorwurf gegen Sabrina K..

Von Dirk Anger

Die Lebensgefährtin von Adrian V. muss sich vor dem Landgericht verantworten. Foto: dpa/Guido Kirchner

Nach dem Urteil gegen Adrian V., den Haupttäter im Missbrauchskomplex Münster, rückt dessen Lebensgefährtin Sabrina K. in den Fokus der Justiz. Ab 5. August beginnt vor der achten Großen Strafkammer des Landgerichts der Prozess gegen die Mutter aus Münster.

Sie soll nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft spätestens seit Oktober 2018 gewusst haben, dass ihr Lebensgefährte ihren Sohn schon mehrmals missbraucht hat.

Weitere Missbrauchstaten ermöglicht

Trotz Kenntnis dieser Umstände habe sie Adrian V. ihr leibliches Kind auch weiterhin ungeschützt überlassen und mit diesem alleine verreisen lassen, heißt es. Statt den Jungen zu schützen, habe Sabrina K. so weitere Missbrauchstaten ermöglicht. Die kürzlich zugelassene Anklage wirft der 31-jährigen Frau aus Münster Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern durch Unterlassen vor.

Sohn zum Missbrauch ermuntert?

Weiterhin besteht laut Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass Sabrina K. während eines gemeinsamen Urlaubs in Dänemark im Jahr 2019 ihren Sohn dazu ermuntert haben soll, eine sexuelle Handlung an Adrian V. vorzunehmen und bei einer sich anschließenden schweren sexuellen Missbrauchshandlung des Jungen dabei gewesen zu sein.

Ein weiterer Prozess im sogenannten Missbrauchskomplex Münster beginnt am 17. August. Dann muss sich ein 37-jähriger Mann aus Wuppertal vor dem Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, am 13. März 2019 in einem Waldstück bei Dülmen den damals neunjährigen Ziehsohn von Adrian V. in dessen Wagen schwer sexuell missbraucht zu haben.

Bislang zwölf Personen verurteilt

Mit dem Urteil von Dienstag gegen Adrian V. und vier Mitangeklagte hat das Landgericht Münster nach eigenen Angaben bislang zwölf Personen im Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Münster verurteilt. Nach dem jüngsten Urteil haben die Verteidiger aller fünf Täter eine Revision in Aussicht gestellt. Die Frist zur Einlegung beträgt eine Woche. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung, die in diesem Fall mehrere Wochen dauern wird, muss die Revision dann binnen Monatsfrist begründet werden.

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