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Auseinandersetzung an der Torminbrücke

Messerstiche am Aasee: 20-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt

Münster

Es war eine folgenschwere Auseinandersetzung: Im Juni wurde ein 20-Jähriger bei einem Streit am Aasee durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Der mutmaßliche Täter wird nun unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt.

Mehrere Polizeiwagen standen am Abend des 11. Juni auf der Torminbrücke. Unterhalb der Brücke war es zu der Auseinandersetzung gekommen, bei der ein 20-Jähriger lebensgefährlich verletzt wurde.  Foto: Timo Gemmeke (Archivbild)

Bei einer Auseinandersetzung unterhalb der Torminbrücke am Aasee wurde am 11. Juni ein 20-Jähriger durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage gegen einen 20-jährigen Tatverdächtigen erhoben, der eine Woche nach der Tat in Nottuln festgenommen wurde. Die Staatsanwaltschaft hat laut einer Pressemitteilung Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Abschluss der Ermittlungen davon aus, dass sich der Angeklagte am Abend des 11. Juni gemeinsam mit mehreren Bekannten am Aasee getroffen hat. Die Gruppe soll sich aufgeteilt haben, der Angeklagte soll zunächst an den Aaseeterrassen geblieben sein.

Erster Streit noch ohne Beteiligung des Angeklagten

Zwischen einigen bekannten Personen des Angeklagten und einer anderen Gruppe junger Erwachsener soll es kurz vor der Torminbrücke wenig später zu einer ersten Auseinandersetzung gekommen sein. Diese sei im Wesentlichen verbal (beleidigend) und nur geringfügig hangreiflich (Schubserei) gewesen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. "Der Auslöser für diesen Streit ist nicht bekannt; eine Bekanntschaft der Gruppen untereinander bestand nach bisherigen Erkenntnissen nicht", heißt es in der Mitteilung weiter.

An der ersten Auseinandersetzung waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits beide später teils lebensgefährlich verletzten Männer beteiligt - anders als der nun Angeklagte. Nachdem der erste Streit beendet war, sollen beide Personengruppen getrennte Wege gegangen sein. Der 20-jährige Angeklagte soll sich seinen Bekannten dann wieder angeschlossen haben, die ihm von der Auseinandersetzung erzählt haben sollen. Gemeinsam habe man beschlossen, den Streit fortzusetzen bzw. abschließend „zu klären“, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Die Gruppe um den 20-Jährigen soll daher gezielt der anderen Gruppe gefolgt sein.

Mit Messer auf 20-Jährigen eingestochen

Bei dem erneuten Aufeinandertreffen sollen sich ein 20-Jähriger und ein 23-Jähriger aus der verfolgten Gruppe zwischen die Beteiligten gestellt und versucht haben, beruhigend einzugreifen. Dabei soll der Angeklagte ein Messer gezogen und unvermittelt in den Oberkörper des 20-Jährigen gestochen haben, der ihm laut Staatsanwaltschaft in dem Moment den Rücken zugewandt hatte. Der 20-jährige soll daraufhin zunächst den Angeklagten zu Boden geschlagen haben, woraufhin dieser wieder aufgestanden und erneut auf den 20-jährigen eingestochen haben soll.

Anschließend soll der Angeklagte auch dem 23-Jährigen eine Schnittverletzung an der Hüfte zugefügt haben. Der Angeklagte soll dann geflohen sein, ehe er nach intensiven Ermittlungen eine Woche nach der Tat festgenommen wurde.

Angeklagter äußert sich nicht zu Tatvorwürfen

"Der 20-Jährige erlitt mindestens zwei Stichverletzungen in den Bauch- und Brustbereich. Eine zunächst bestehende Lebensgefahr konnte durch eine Notoperation und die intensivmedizinische stationäre Krankenhausbehandlung abgewendet werden", teilt die Staatsanwaltschaft. Die Verletzungen des 23-jährigen bedurften keiner sofortigen notärztlichen Behandlung.

Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklageschrift davon aus, dass der Angeklagte eine tödliche Verletzung des 20 Jahre alten Mannes in Kauf genommen hat. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, habe sich der Beschuldigte bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert und befinde sich in Untersuchungshaft.

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