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Preisbremse wirkt nicht

Mieten haushoch über dem Spiegel

Münster

Angesichts der Wohnungsnot in Münster werden von nicht wenigen Hauseigentümern bei Neuvermietungen Beträge verlangt, die weit über den qualifizierten Mietspiegel der Stadt hinausgehen. Das hat die Analyse eines bundesweit arbeitenden Maklerunternehmens ergeben, das Vergleichsberechnungen in verschiedenen Städten angestellt hat.

Karin Höller

Die Wohnungsnot ist groß in Münster. Viele Vermieter können es sich deshalb leisten, bei Neuvermietungen den Mietspiegel zu ignorieren. Foto: Günter Benning

„In Münster liegen die Abweichungen der aktuellen Neumieten bis zu 61 Prozent über dem Mietspiegel“, resümiert Christoph Schiewe aus der Presseabteilung des Immobilienunternehmens „McMakler“. In Stadtteilen wie Gievenbeck, Gremmendorf, Hiltrup und Mecklenbeck betragen danach die Preisunterschiede zwischen den kalkulierten Quadratmeterpreisen des Mietspiegels und durchschnittlichen Preisen in Inseraten bis zu 44 Prozent und bis zu drei Euro pro Quadratmeter.

Aaseestadt, Geist und Hansaviertel besonders teuer

In der Altstadt liegen die ermittelten Miethöhen ebenfalls 44 Prozent (3,69 Euro pro Quadratmeter) über dem Mietspiegel. Preisunterschiede von bis zu 61 Prozent ergeben sich laut Studie in Innenstadtlagen – darunter Aaseestadt, Geist und Hansaviertel. „60 Prozent Abweichung zum geltenden Mietspiegel gibt es nicht einmal in München“, erklärt Christoph Schiewe auf Anfrage.

Gegenstand der Vergleichsstudie seien mehrere hypothetische 60 Quadratmeter große Mietspiegel-Beispielwohnungen in verschiedenen Stadtteilen – ohne umfassende energetische Sanierung, mit Standardausstattung in Gebäuden, die zwischen 1948 und 2008 gebaut wurden.

Mietpreisbremse ist ein stumpfes Schwert

Probleme mit stark überteuerten Wohnungen wurden bislang aber nicht an den Mieterverein Münster und Umgebung herangetragen, erklärt Geschäftsführerin Jutta Pollmann. Verständlich angesichts der derzeitigen Wohnungsnot. „Wer endlich einen Vertrag unterschrieben hat, beschwert sich nicht gleich.“ Zugleich beklagt sie, dass das Instrument der Mietpreisbremse (neu vermietete Wohnungen dürfen in Münster nur maximal zehn Prozent über dem Mietspiegel liegen) in der jetzigen Form „ein stumpfes Schwert“ sei.

Zuviel gezahlte Mietbeträge können laut Pollmann erst ab der Reklamation und nicht drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. „Das Verfahrensrisiko lastet auf dem Mieter. Ohne Rechtsschutzversicherung ist das kaum zu stemmen.“

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Schwierige Berechnung

Zudem verweist Pollmann auf die Schwierigkeit von Vergleichsberechnungen, „da der Mietpreis von sehr vielen Faktoren beeinflusst wird.“ Neben der Lage und dem Alter „fließen auch Aspekte wie eine erneuerte Heizung, die Größe des Balkons oder ein Tiefgaragenplatz ein“.

Beachtet wird nach Erfahrung des Mietervereins in Münster allerdings die sogenannte Kappungsgrenze. Danach darf in einem bestehenden Mietverhältnis die Miete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden.

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