Mordprozess gegen 53-Jährigen
Mit Hammer niedergeschlagen und dann mit Messer erstochen
Münster
Er soll sein Opfer erst mit einem Hammer niedergeschlagen und es dann mit einem Messerstich getötet haben: Ein 53-jähriger Münsteraner muss sich seit Montag in einem Revisionsverfahren wegen Mordes vor dem Landgericht verantworten.
Lebenslang - so lautete das Urteil in erster Instanz gegen einen 53-jährigen Münsteraner wegen Mordes an dem Lebensgefährten seiner Mutter. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil nach der Revision des Angeklagten wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies den Prozess zurück ans Landgericht in Münster. Dort begann am Montag - genau zwei Jahre nach der Tat - erneut der Prozess.