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Regressforderungen

Wohn- und Stadtbau klagt gegen Kran-Kletterer

Münster

Die Kranbesetzung des in Münster stadtbekannten Müllsammlers hat ein Nachspiel. Das geschädigte Unternehmen Wohn- und Stadtbau will den Kran-Kletterer in Regress nehmen und hat Klage eingereicht.

Die Kranbesetzung vor einigen Wochen hat ein juristisches Nachspiel. Foto: Oliver Werner

Das Wohnungsunternehmen Wohn- und Stadtbau hat Strafanzeige gegen den münsterischen Kran-Kletterer gestellt und geht auch zivilrechtlich gegen ihn vor. Das erklärte der Geschäftsführer des städtischen Tochterunternehmens, Stefan Wismann, am Montag am Rande der Bilanzpressekonferenz. „Das Verfahren läuft.“ Wismann rechnet aber nicht mit einer schnellen Klärung.

Der stadtbekannte Müllsammler aus Kinderhaus hatte drei Wochen lang bis Mitte August einen Kran besetzt und damit eine Baustelle der Wohn- und Stadtbau an der Hermannstraße lahmgelegt. Wegen der Besetzung gelangen laut Wismann 59 Wohnungen einen Monat später in die Vermietung. Allein unter diesem Aspekt sei ein bezifferbarer Schaden in Höhe von 35.000 bis 40.000 Euro entstanden, für den der Verursacher aufkommen müsse.

Kein 100-prozentiger Schutz vor Kranbesetzungen

Insgesamt, so der Geschäftsführer, dürfte der Schaden „im sechsstelligen Bereich liegen“. Zu der Frage, ob sich die Regressforderung auch durchsetzen lässt, wollte sich Wismann nicht äußern. Bekannt ist, dass der Mann aus Kinderhaus der Eigentümer des Grundstückes ist, auf dem er in der Vergangenheit immer wieder Müll gesammelt hat.

Man werde versuchen, weitere Aktionen dieser Art durch eine bessere Absicherung der Baustellen zu unterbinden, erklärte Wismann weiter. Es sei aber eine Illusion zu glauben, man könne alle Kräne in der Stadt vor Besetzungen schützen. Ende April hatte der Kinderhauser schon einmal den Kran an der Hermannstraße besetzt.

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