Fünfter Verhandlungstag im Missbrauchsprozess gegen die Lebensgefährtin des zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe plus Sicherungsverwahrung verurteilten Adrian V. aus Münster: Zwei Polizeibeamte sagten am Freitag im Verfahren gegen Sabrina K. vor der achten Großen Strafkammer des Landgerichts Münster aus.
Dort muss sich die 31-Jährige wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch an ihrem Sohn verantworten. Sie habe den Jungen nicht vor den Taten ihres Freundes geschützt und ihn sogar im Wissen um Übergriffe mit Adrian V. alleine gelassen, lautet der Vorwurf der Anklage.
Sabrina K. nennt Aufenthaltsort nicht Im Zuge der Fahndung nach Adrian V. und seinem Ziehsohn wurde im Mai 2020 die gemeinsame Wohnung des Paares in einem Mehrfamilienhaus in Kinderhaus durchsucht. Dabei wurde auch Sabrina K. befragt und später als Verdächtige über Nacht festgenommen. Auf Nachfrage habe diese den Aufenthaltsort ihres Sohnes aber nicht genannt, berichtete ein Zeuge nach Gerichtsangaben.
Ein weiterer Polizist berichtete der Kammer, wie das bei Bekannten von Adrian V. in Hannover gefundene Handy dem Münsteraner zweifelsfrei zugeordnet werden konnte. Dieser Punkt ist im laufenden Verfahren wichtig, weil sich die Anklage unter anderem auf auf diesem Telefon sichergestellte Chats zwischen Adrian V. und Sabrina K. stützt.
Mutter soll alles gewusst haben Am Tag zuvor hatte ein weiterer wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagter Zeuge ausgesagt, dass Adrian V. ihm gegenüber erklärt habe, dass seine Lebensgefährtin von den Taten wisse.
Missbrauchsfall von Münster in der Chronologie
Der Missbrauchsfall Münster hat enorme Ausmaße. Der Hauptverdächtige, Adrian V. aus Münster, wurde am 14. Mai 2020 festgenommen. Doch der Fall hat eine lange Vorgeschichte und ist noch lange nicht abgeschlossen. Eine Chronologie:
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September 2010 (bis September 2013): Adrian V. aus Münster verbreitet kinderpornografisches Material, dafür wird er später vom Jugendschöffengericht verurteilt.
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2013: Mit knapp 20 Jahren kommt Adrian V. mit seiner drei Jahre älteren Freundin zusammen, die bereits einen dreijährigen Sohn hat.
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September 2014 bis Dezember 2014: Erneut verbreitet Adrian V. kinderpornografische Werke. Später bekommt er in einem zweiten Urteil dafür eine Bewährungsstrafe.
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Ende 2015: Das erste Strafverfahren gegen Adrian V. läuft. Es ist ein Fall für die „Clearingstelle“, in der Kinderschutzfälle anonymisiert von Vertretern der Polizei, der Gerichtsbarkeit, der Psychologie, der Kinderschutzambulanz und pädagogischen Fachkräften des ASD beraten werden. Am Ende steht die Entscheidung, dass momentan keine familiengerichtlichen Maßnahmen notwendig seien. Auch, weil Adrian V. zu dieser Zeit nicht mit seiner Freundin und deren Sohn zusammen wohnt.
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13. Januar 2016: Das Jugendschöffengericht Münster verurteilt Adrian V. wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischen Materials zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Taten liegen zwischen September 2010 und September 2013. Adrian V. muss eine Therapie beginnen.
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2016: Die Kindesmutter wird nach 2016 vom Jugendamt Münster in ihrer Elternverantwortung belassen. Es habe bis heute keine Hinweise aus dem sozialen Umfeld auf eine mögliche Gefährdung oder Auffälligkeiten des Jungen gegeben, betont ein Sprecher der Stadt Münster
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8. Juni 2017: Das Schöffengericht Münster verurteilt Adrian V. wegen öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren - wieder auf Bewährung. Die Taten lagen zwischen September 2014 und Dezember 2014, also vor der Bewährungszeit. Seine Therapie setzt er fort.
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2018: Es beginnt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen der Verbreitung von Kinderpornografie im Darknet. Der Täter gesteht seiner Lebensgefährtin, dass er ihren Sohn regelmäßig missbraucht.
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November 2018 bis Mai 2020: Adrian V. soll den zehnjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht, die Taten zum Teil per Video und auf Fotos dokumentiert und über das Darknet verbreitet haben. 15 Taten, beginnend im Jahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Festnahme im Mai 2020, werden ihm auf Grundlage elektronischer Beweismittel vorgeworfen.
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April 2019: Anfangsverdacht gegen Adrian V.: Eine ermittelte IP-Adresse führt die Spur zu einem landwirtschaftlichen Betrieb in Dülmen (Kreis Coesfeld), bei dem der Münsteraner als IT-Administrator arbeitet.
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25./26. April 2020: In der Kleingarten-Hütte der Mutter in Münster-Kinderhaus sollen sich mindestens vier der Beschuldigten an zwei Opfern vergangen und die Taten teilweise gefilmt haben. Diese Tat ist bislang noch nicht Tatbestand des Haftbefehls. Die Mutter von Adrian V. soll bei dieser Missbrauchstat Hilfe geleistet haben.
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7. Mai 2019: Wohnungsdurchsuchung bei Adrian V. in Münster: Die Ermittler stellen umfangreiche Mengen an Datenträgern sicher, die ebenfalls mit hochprofessioneller Verschlüsselungstechnik gesichert waren und zum Teil noch sind.
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12. Mai 2020: Einer der sichergestellten Laptops wird entschlüsselt. Auf der Festplatte fanden sich zahlreiche Dateien mit Missbrauchshandlungen zum Nachteil des zehnjährigen Jungen aus dem häuslichen Umfeld des Beschuldigten.
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13. Mai 2020: Das Polizeipräsidium Münster übernimmt aufgrund des ermittelten Wohnsitzes die Ermittlungen.
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14. Mai 2020: Adrian V. wird morgens in Münsters Innenstadt festgenommen. Kurze Zeit später wird der zehnjährige Junge bei einer Verwandten in Begleitung zweier Männer (29 und 35) aus Hannover angetroffen. Da keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die beiden Männer Straftaten zum Nachteil des Jungen begangen haben könnten, werden sie vorerst nicht festgenommen. Der Junge wird direkt in die Obhut des Jugendamtes der Stadt Münster gegeben.
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15. Mai 2020: Durchsuchung der Gartenlaube in Kinderhaus: Ermittler finden, in einer Zwischendecke versteckt, eine von Adrian V. gelöschte Festplatte.
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29. Mai 2020: Ein 43-Jähriger aus Kassel, dessen zwölfjähriger Neffe zu den Opfern zählt, wird festgenommen. Dadurch ergeben sich Hinweise auf einen Mann in Köln, der das zehnjährige Opfer aus Münster missbraucht haben soll.
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30. Mai 2020: Der 41-jährige Verdächtige aus Köln wird festgenommen. Er räumt den Missbrauchsvorwurf nach der Festnahme ein.
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4. Juni 2020: Die Daten der Festplatte aus der Gartenlaube können durch Experten des Polizeipräsidiums Münster wiederhergestellt werden. Dabei wird ein Videofilm entdeckt, auf dem sexuelle Handlungen zum Nachteil des Zehnjährigen und eines Fünfjährigen zu sehen sind, die durch Adrian V. und drei weitere Männer begangen wurden. Die Beschuldigten werden festgenommen: ein 30-Jähriger aus Staufenberg bei Gießen, dessen fünfjähriger Sohn zu den Opfern zählt, ein 42-Jähriger aus Schorfheide in Brandenburg und der am 14. Mai bereits aufgefallene 35-Jährige aus Hannover. Auch die Mutter des hauptverdächtigen Adrian V. wird festgenommen. Es werden vier weitere verdächtige Personen festgenommen, die jedoch noch am selben Tag wieder freigelassen werden.
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6. Juni 2020: Die Polizei und die Staatsanwaltschaft Münster informieren die Öffentlichkeit in einer großen Pressekonferenz über die bisherigen Ermittlungen zum Kindesmissbrauch in Münster.
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9. Juni 2020: Es gibt Hinweise auf zwei weitere Opfer. Ein Polizeisprecher bestätigt, dass zwei Väter Anzeige erstattet hätten, dass ihre Söhne von dem im Fall bereits Beschuldigten unsittlich berührt worden seien. Die Anzeigen richteten sich nicht gegen den 27-jährigen Hauptbeschuldigten aus Münst
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14. Juni 2020: Die Ermittler suchen nach weiteren Beweisen - und nehmen dafür die Gartenlaube in Münster-Kinderhaus als Tatort komplett auseinander .
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17. Juni 2020: Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul berichtet im Innenausschuss des Landtags, dass weitere Opfer und auch weitere Tatverdächtige identifiziert wurden. Die Zahl der Tatverdächtigen steigt damit um sieben auf insgesamt 18 an. Die Zahl der Opfer hat sich laut Reul auf sechs erhöht.
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30. Juni 2020: In einer konzertierten Aktion führt die Polizei mit 180 Beamten Durchsuchungen in vier Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein) durch. Im Anschluss werden vier Männer verhaftet, denen vorgeworfen wird, den zehnjährigen Jungen aus Münster schwer sexuell missbraucht zu haben: ein 52-Jähriger aus Norderstedt (Schleswig-Holstein), ein 26-jähriger Mann aus Aachen und zwei 29 und 49 Jahre alte Männer aus Hannover.
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6. August 2020: Die Polizei identifiziert einen weiteren Tatverdächtigen. Ein 62-jähriger Franzose wird im Saarland festgenommen. Insgesamt gibt es in dem Komplex nun 22 Verdächtige, von denen elf in Haft sind.
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28. August 2020: Die Polizei verhaftet zwei weitere Tatverdächtige. Ein 22-jähriger Mann aus Erfurt wird in Kassel festgenommen. In Dresden nehmen Fahnder einen 55-Jährigen aus Pirna fest. Beiden Männern werden sexueller Missbrauch eines Kindes und der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen.
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4. September 2020: Der Hauptbeschuldigte, Adrian V., soll gemeinsam mit seiner Mutter sowie drei weiteren Tatverdächtigen noch in diesem Jahr vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen die fünf Angeschuldigten Anklage bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Münster erhoben . Ihnen drohen langjährige Haftstrafen. Die Anklageschrift, die Tatvorwürfe aus den Jahren 2018 bis 2020 umfasst, stützt sich vor allem auf April 2020. Adrian V. und die drei weiteren Männer aus Staufenberg (Hessen), Hannover und Schorfheide (Brandenburg) sollen damals den Jungen der Lebensgefährtin und den fünfjährigen Sohn des Angeschuldigten aus Staufenberg mit K.o.-Tropfen wehrlos gemacht, mehrfach sexuell missbraucht und die Taten gefilmt haben. Der Mutter von Adrian V. wird Beihilfe vorgeworfen. Sie soll ihre Gartenlaube in Kinderhaus in dem Wissen um die Taten zur Verfügung gestellt haben.
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15. September 2020: Weitere Anklageerhebung im Missbrauchsfall: Die Staatsanwaltschaft Münster klagt einen mittlerweile 53-Jährigen aus Norderstedt an. Ihm wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.
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8. Oktober 2020: Im Missbrauchsfall von Münster erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 50-Jährigen aus Hannover. Der Vorwurf: schwerer sexueller Missbrauch. Auch gegen den Hauptangeklagten Adrian V. wird eine weitere Anklage erhoben, weil er den sexuellen Missbrauch gebilligt und nicht verhindert habe.
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22. Oktober 2020: Die Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage gegen den Beschuldigten aus Schorfheide sowie den mutmaßlichen Haupttäter Adrian V. aus Münster.
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28. Oktober 2020: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen mittlerweile 27-jährigen Mann aus Aachen. Ihm wird der (schwere) sexuelle Missbrauch von Kindern, das Herstellen kinderpornografischer Schriften sowie der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.
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2. November 2020: Weitere Anklageerhebung gegen den 27-jährigen Adrian V. aus Münster sowie den 50-Jährigen aus Hannover. Gegenstand der Anklage sind weitere Vorfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
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3. November 2020: Im Missbrauchskomplex von Münster beginnt der erste Prozess. Angeklagt ist ein 53-jähriger Mann aus Norderstedt (Schleswig-Holstein).
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12. November 2020: Der Prozess gegen fünf Angeklagte beginnt. Angeklagt sind der mutmaßliche Haupttäter Adrian V. aus Münster, seine Mutter sowie drei Männer aus Hannover, Staufenberg in Hessen und Schorfheide in Brandenburg. Das Gericht hat bis Februar fast 30 weitere Termine angesetzt.
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13. November 2020: Weitere Festnahme: Ein 35-jähriger Beschuldigter ist in seiner Wohnung in Heiligenhaus festgenommen worden. Durch die Auswertung von Chatverläufen auf einem Handy, welches nach den bisherigen Erkenntnissen Adrian V. aus Münster (Bild) zuzuordnen ist, erlangten die Ermittler neue Hinweise, die nun diesen dringenden Tatverdacht gegen den Mann aus Heiligenhaus begründeten.
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27. November 2020: Das erste Urteil im Missbrauchsfall Münster: Patrick B. aus Norderstedt muss für drei Jahren und drei Monate ins Gefängnis.
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9. März 2021: Das Landgericht Münster verurteilt einen 27-jährigen Studenten Yunus C. aus Aachen zu neun Jahren Haft. Ihm werden 21 Fälle teils schweren sexuellen Missbrauchs zur Last gelegt. Der Angeklagte hatte die Taten vollumfänglich gestanden.
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9. April 2021: Ein 45-jähriger Mann aus Berlin wird für dreifachen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Außerdem sah das Gericht als erwiesen an, dass der Mann in drei Fällen kinderpornografisches Material besessen hat.
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25. Juni 2021: Das Landgericht Münster verurteilt einen 35-jährigen Mann aus Ostbevern (Kreis Warendorf) zu sechs Jahren und drei Monaten Haft. Der Mann bekannte sich schuldig, einen heute elfjährigen Jungen bei drei Gelegenheiten schwer sexuell missbraucht zu haben.
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6. Juli 2021: Im Hauptprozess im Missbrauchsfall Münster werden nach mehr als 50 Verhandlungstagen die Urteile gesprochen. Der heute 28-jährige Adrian V. muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Tobias S. (31) aus Staufenberg (Hessen) muss für zwölf Jahre in Haft, ein halbes Jahr kürzer ist die Freiheitsstrafe für Enrico L. (43) aus Schorfheide (Brandenburg) ausgefallen. Marco S. (36) aus Hannover muss für zehn Jahre in Haft. Für alle Männer wurde Sicherungsverwahrung beantragt. Auch die Mutter von Adrian V., Carina V., wurde verurteilt: Wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch muss sie für fünf Jahre ins Gefängnis.
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5. August 2021: Vor dem Landgericht Münster beginnt der Prozess gegen die 31-jährige Lebensgefährtin von Adrian V.. Ihr Sohn war wiederholt Opfer des schweren sexuellen Missbrauchs. Der 31-Jährigen wird Beihilfe zum schweren sexuellen Kindesmissbrauch durch Unterlassen vorgeworfen.
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17. August 2021: Vor dem Landgericht beginnt ein weiterer Prozess im Missbrauchsfall Münster. Dem 38-jährigen Stefan S. aus Wuppertal wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen - im Beisein des bereits verurteileten Adrian V..
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