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Verkehrswacht und Dekra mahnen

Nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht

Münster

Vereiste Scheibe? Wer kommt da bei Frost morgens nicht schnell mal auf die Idee, einfach ein kleines „Guckloch“ vor Fahrtbeginn freizukratzen und den Rest der Fahrzeugheizung zu überlassen? Schlechte Lösung, sagen Verkehrswacht Münster und Dekra.

Wer nicht gründlich kratzt, riskiert ein Bußgeld. Foto: Verkehrswacht Münster

Die nächtlichen Minustemperaturen stellen in diesen Tagen viele Münsteraner wieder vor die Frage: Was kann ich tun, um das Auto eisfrei zu bekommen? Reicht das berüchtigte „Guckloch“?

Um das Auto im Winter in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen, müssen Scheiben, die Beleuchtungseinrichtungen und Seitenspiegel frei von Schnee und Eis sein. „Wer nur ein Guckloch freikratzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit die, solange nichts passiert, mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann“, erklärt Christoph Becker von der Verkehrswacht Münster. „Fahrzeugführer sollten durch alle Scheiben freie Sicht haben“.

Reaktionszeit und der Anhalteweg erhöht

Die Einschränkung des Sichtfeldes kann dazu führen, dass Gefahrensituationen deutlich später erkannt werden und sich dadurch die Reaktionszeit und der Anhalteweg um ein Vielfaches erhöht, heißt es in einer Pressemitteilung.

„Wird bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ein querender Radfahrer nur zwei Sekunden später erkannt, hat dies zur Folge, dass er mit ungebremster Geschwindigkeit erfasst wird“, mahnt Ludger Bolke, Niederlassungsleiter der Dekra Münster.

Scheibe abdecken hilft, heißes Wasser nicht

„Wer keine Garage hat oder das Auto nicht unterstellen kann und die Scheiben sind vereist, muss wohl oder übel auf den altbewährten Eiskratzer zurückgreifen. Oder man schützt die Scheibe bequem am Vorabend durch eine Abdeckung mit speziellen Thermomatten oder einer Pappe“, empfiehlt Christoph Becker.

Vorm Enteisen mit heißem Wasser warnen die Experten dagegen. Die Scheiben könnten aufgrund der Kälte gleich wieder gefrieren und durch den Temperaturunterschied reißen. Nicht erlaubt ist übrigens auch, den Motor zum Abtauen der Scheiben laufen zu lassen.

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