Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet
Pleitewelle könnte schon im Mai starten
Münster
Für viele Unternehmer kommt jetzt die Stunde der Wahrheit. Die Ausnahmeregelungen für zahlungsunfähige Unternehmen, die während der Pandemie Überbrückungshilfen beantragt haben, endet. Experten prognostizieren eine steigende Zahl von Insolvenzanträgen bereits ab Mai.
Jetzt kommt für viele von der Corona-Pandemie gebeutelte Unternehmen die Stunde der Wahrheit: Am 30. April endet die mehrmals verlängerte Ausnahmeregelung, die den Chefs pandemiegeschädigter Unternehmen erlaubte, auf einen Insolvenzantrag zu verzichten. Mit staatlichen Überbrückungshilfen sollten Betriebe und Arbeitsplätze erhalten werden.
Ab Mai gelten nun wieder die normalen Antrags-Pflichten, eine Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung anzuzeigen. Insolvenzexperte Andre Kremer von der Wirtschaftskanzlei Mönig geht davon aus, „dass viele ab Montag in der Insolvenzanzeigepflicht sein werden – bei Zahlungsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen, bei Überschuldung innerhalb von sechs Wochen“. Fatalerweise treffe dies auch jene, die bislang noch auf die Auszahlung beantragter Hilfen warten.
Viele werden stillschweigend verschwinden
Von steigenden Insolvenzzahlen, die aufgrund der Ausnahmeregelungen im vergangenen Jahr auffallend niedrig waren, geht auch Sven Wolf aus, der den Bereich Unternehmensförderung bei der IHK Nord Westfalen leitet. Es werde vor allem jene Betriebe treffen, die als Erste mit Beginn der Pandemie schließen mussten und als Letzte wieder öffnen dürfen. Also Gastronomen, Einzelhändler, Betriebe aus Kultur, Freizeit- und Tourismuswirtschaft.
Vor allem für junge Gründer werde es deutlich schwieriger, nach der Pandemie wieder Fuß zu fassen. Wolf erwartet, dass auch mancher ältere Chef von Geschäften in Randlagen sich ein paar Jahre eher vom Markt verabschieden wird. Viele, für die es trotz staatlicher Hilfen wirtschaftlich eng bleibt, werden laut Wolf wahrscheinlich nicht bis zu einer anzeigepflichtigen Insolvenz warten:„Ich gehe davon aus, dass viele stillschweigend vom Markt verschwinden. Nach über einem Jahr der Krise haben auch viele Soloselbstständige ihre privaten Rücklagen für ihren Lebensunterhalt und zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs aufgebraucht.“
Über eine Milliarde Euro an Hilfszahlungen
Fakt sei aber auch, dass Dank der immensen staatlichen Hilfen ein Großteil der Unternehmen ihr Überleben gesichert haben. Über die Finanzierungshotline, die die IHK während der Pandemie geschaltet hatte, „haben uns rund 30.000 Anrufe erreicht“, bilanziert Wolf. Über eine Milliarde Euro an staatlichen Corona-Hilfen seien bis Ende März an Unternehmen im Regierungsbezirk Münster geflossen.
Den größten Zulauf hatte laut Wolf die NRW-Soforthilfe mit 51 300 Anträgen und einer ausgezahlten Summe von 550 Millionen Euro. Zum Vergleich: Die Novemberhilfe beantragten 8100 Betriebe – Fördersumme 134 Millionen Euro. Für die Dezemberhilfe gab es 7800 Anträge – Fördersumme 150 Millionen Euro.
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