Freispruch für Bürgeramtsmitarbeiter
Nach Urteil: Stadt wartet Begründung ab
Münster
Der vom Amtsgericht freigesprochene frühere Bürgeramtsmitarbeiter wird sich gedulden müssen. Die Stadt wartet erst mal die Urteilsbegründung ab.
Zum Freispruch ihres ehemaligen Bürgeramtsmitarbeiters vom Vorwurf der gewerbsmäßigen Untreue vor dem Amtsgericht äußert sich die Stadt Münster schmallippig: „Für eine abschließende disziplinarrechtliche Entscheidung ist die Begründung der Strafsacheentscheidung abzuwarten. Hiervon ist die weitere Vorgehensweise in diesem Verfahren abhängig“, heißt es in der schriftlichen Antwort auf eine Anfrage unserer Redaktion.
Wie berichtet, war der Beamte 2016 unter dem Verdacht, Verwaltungsgebühren in die eigene Tasche gelenkt zu haben, bei gekürzten Bezügen freigestellt worden. Weil damals auch Strafanzeige gestellt wurde, musste das Disziplinarverfahren mit Erhebung der Klage ausgesetzt werden. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird es wiederaufgenommen.
Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils sind im Disziplinarverfahren allerdings bindend.
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