AfD-Politiker vor Gericht
Ratsherr Martin Schiller wegen Körperverletzung verurteilt
Münster
Nach knapp vierstündiger Gerichtsverhandlung hat der münsterische AfD-Ratsherr Martin Schiller am Freitagnachmittag seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung zurückgezogen.
Anderenfalls hätte ihm womöglich eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung – und damit eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren – gedroht, wie der Richter betonte.
Aus der Toilette vor die Tür getragen
Am Rande einer im April 2018 von der AfD organisierten Lesung in der Stadtbücherei soll Schiller einen 60-jährigen Frührentner, der die Toilette im Untergeschoss aufsuchen wollte, mit einem Faustschlag gegen die Schulter verletzt und danach unter Mithilfe zweier AfD-Anhänger aus dem Toilettenbereich getragen und vor der Bücherei abgelegt haben. Der Frührentner erlitt bei dem Vorfall unter anderem Hämatome und Schwellungen.
Schiller bestritt vor Gericht, den 60-Jährigen, der sich aggressiv verhalten und gedroht habe, an Ort und Stelle zu urinieren, mit der Faust geschlagen zu haben. Er räumte jedoch ein, dass er den Mann mit Unterstützung von den Toiletten ins Obergeschoss getragen und ins Freie gebracht hat. „Ja, ich habe ihn fest angepackt, ich wollte ja nicht, dass er herunterfällt“, so Schiller.
Das Opfer bestritt Schillers Version. Dieser habe ihm sofort einen Schlag gegen die Schulter verpasst – und dies damit begründet, dass er während der Veranstaltung im Besitz des Hausrechtes sei. Am Tag darauf stellte sich der Frührentner beim Arzt vor, der mehrere Verletzungen diagnostizierte.
Hausrecht nicht übertragen
Schiller entschied sich daraufhin, den Strafbefehl, gegen den er Einspruch eingelegt hatte, nun doch zu akzeptieren – und damit weiter als „nicht vorbestraft“ zu gelten.
Startseite