Internetgeschäfte bescheren Verbraucherzentrale viel Arbeit
Risiko beim Online-Shopping
Münster
Internetgeschäfte haben der Verbraucherzentrale im vergangen Jahr viel Arbeit bereitet. Viele Bürger meldeten sich – vor allem mit Problemen beim Online-Shopping sowie mit Reisen, die im Internet gebucht wurden. Nicht immer sind die Bürger unschuldig.
Während der Lockdown-Phasen in den vergangenen zwei Jahren erlebte der Internethandel einen regelrechten Boom. Die – weniger erfreulichen – Folgen des Online-Shoppings bescherten der Verbraucherzentrale Münster im vergangenen Jahr eine Menge Arbeit, berichteten die Mitarbeiterinnen Mechthild Schneider und Simone Weinke am Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichtes für 2021.
„Uns haben viele, viele Beschwerden von Bürgern erreicht“, so Schneider. Beschwerden über Probleme, an denen die Betroffenen meist nicht unschuldig waren. So ließen sich viele von supergünstigen Preisen in den Online-Shops locken – realisierten aber laut Schneider nicht, dass die Ware nicht aus Deutschland oder Europa, sondern aus China geliefert wurde. Wenn sie dann überhaupt eintraf, dann war sie nicht selten kaputt oder stank, berichtet sie. Die Erstattung des Geldes sei nicht selten daran gescheitert, dass die Kunden nicht das Kleingedruckte gelesen hätten. Zudem seien immer wieder Markenplagiate vom Zoll kassiert worden. Schneider warnt: Beim Online-Shopping lasse die Transparenz oft zu wünschen übrig, Kunden sollten auf jeden Fall genau die Bestellbedingungen studieren.
Folgen der Pandemie
Die Pandemie und ihre Folgen für den Reisemarkt haben die Verbraucherzentrale ebenfalls stark beschäftigt. So hätten viele Kunden gutgläubig Reisen auf großen Internetportalen gebucht – aber nicht realisiert, dass manche Veranstalter im Ausland sitzen und dort kein deutsches Recht greife. Schneider berichtet von „sehr vielen Problemen“ mit stornierten Reisen, bei denen es sich nicht um Pauschalangebote handelte. Ihr Tipp: Nicht vorschnell ein Angebot buchen, nur weil es das günstigste ist. Zugleich kritisiert sie beim Reisemarkt – wie beim Online-Handel – mangelnde Transparenz seitens der Anbieter.
BGH-Urteil zu Fitnessstudios
Ganz aktuell beschäftigt die Verbraucherzentrale ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach Mitglieder von Fitnessstudios Beiträge für jene Zeiträume zurückerhalten können, in denen die Studios wegen Corona-Lockdowns geschlossen waren. Wer seinen Anspruch geltend machen wolle, könne sich einen Musterbrief auf der Seite der Verbraucherzentrale herunterladen.
Deutlich angestiegen ist laut Mitarbeiterin Simone Weinke die Zahl der Bürger, die eine Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatung nutzten – von 1000 (2018) auf 1330 (2021). Mittlerweile gebe es Wartelisten, Termine seien bis Juli vergeben. Unter den Ratsuchenden seien während der Pandemie besonders viele Studierende und Menschen in Kurzarbeit gewesen.
Startseite