Prozessauftakt am Donnerstag
Robbers verklagt die Stadt Münster
Münster
Am Donnerstag dürfte es im Landgericht Münster voll werden. Dann nämlich steht ein Zivilrechtsprozess auf dem Programm, der es in sich hat. Der Kläger ist Dr. Thomas Robbers, langjähriger Leiter der Wirtschaftsförderung Münster.
Am Donnerstag um 13.30 Uhr dürfte es im Saal A03 des Landgerichts Münster voll werden. Dann nämlich steht ein Zivilrechtsprozess auf dem Programm, der es in sich hat: Dr. Thomas Robbers, langjähriger Leiter der Wirtschaftsförderung Münster, verklagt die Stadt. Er wehrt sich gegen die – aus seiner Sicht – erlittene Rufschädigung.
In der Ankündigung des Landgerichtes heißt es: „Der abberufene Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Münster GmbH beantragt festzustellen, dass die Beklagten verpflichtet sind, ihm Schäden zu ersetzen, die durch Äußerungen über ihn im Rat oder gegenüber Medienvertretern entstanden sein sollen.“
Robbers Freistellung schlug hohe Wellen in Münster
Konkret geht es um einen Vorgang, der im Juni 2020 hohe Wellen in Münster und darüber hinaus geschlagen hat. Kurz nachdem der Münsteraner Adrian V., schwerkrimineller Drahtzieher eines riesigen Kinderpornografie-Netzwerkes, verhaftet worden war, stellte die Stadt Münster ihren obersten Wirtschaftsförderer frei.
Dr. Robbers hatte private Kontakte zu dem inzwischen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilten Adrian V. und diesem wiederholt seine Ferienwohnung in Belgien überlassen. Gleichwohl haben Polizei und Staatsanwaltschaft nicht gegen Robbers ermittelt, sondern ihn nur als Zeugen befragt. Auch später wurden keine strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen Robbers laut. Robbers selbst betonte seinerzeit, von den Straftaten nichts gewusst zu haben.
Zum Bruch des Arbeitsverhältnisses kam es nach Lesart seines Dienstherrn, Oberbürgermeister Markus Lewe, weil Robbers der Bitte um eine Stellungnahme nicht nachgekommen sei. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Oberbürgermeister und dem Chef der Wirtschaftsförderung sei zerstört gewesen. Die seinerzeit gefällte Dringlichkeitsentscheidung wurde vom Rat bestätigt.
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