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Urteil im Prozess gegen 56-Jährige

Vater mit Bohrmaschine totgeschlagen - sieben Jahre Haft

Münster

Mit einer Bohrmaschine hat eine 56-jährige Münsteranerin ihren Vater totgeschlagen. Jetzt wurde sie vom Schwurgericht in Münster verurteilt. Für sieben Jahre muss die Frau in Haft.

Von Pjer Biederstädt

Die 56-jährige Frau wurde am Donnerstag vom Landgericht Münster verurteilt. Foto: Pjer Biederstädt

Sie hat ihrem 88-jährigen Vater im Alkoholrausch mit einer 1600 Gramm schweren Bohrmaschine mehrfach auf den Kopf geschlagen, sodass dieser an den Folgen starb. Für die grausame Tat am 4. März dieses Jahres verurteilte ein Schwurgericht die 56-jährige Münsteranerin am Donnerstag zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags und verfügte die Unterbringung der alkoholabhängigen Frau in einer Entzugsklinik.

Als die Vorsitzende Richterin das Urteil im voll besetzten Saal 11 am Landgericht verkündete, verlor die Verurteilte den Kampf gegen die Tränen. Die Urteilsbegründung trug die gelernte Pharmazeutisch-technische Assistentin dann mit Fassung.

Vater aus Angst ums Erbe getötet

Das Schwurgericht war davon überzeugt, dass die alkoholkranke Frau ihren Vater aus Angst um ihr Erbe töten wollte. Denn der Senior hatte seit 2016 einer polnischen Frau für haushalterische Tätigkeiten mehrere Tausend Euro, unter anderem für eine Wohnung in Polen, zukommen lassen. Immer wieder waren Tochter und Vater deshalb in Streit geraten. Die Münsteranerin hatte während der Verhandlung beteuert, dass es ihr nicht ums Geld gegangen sei, sondern aus Eifersucht gehandelt habe. Das glaubte ihr das Gericht jedoch nicht. Zeugen hatten von anderslautenden Bekundungen der Verurteilten berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls sieben Jahre Haft gefordert, allerdings auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert, weil der Tötungsvorsatz nicht eindeutig zu belegen sei. Das sah das Schwurgericht anders. Das Mordmerkmal der Habgier hingegen – so der Vorwurf in der Anklageschrift – sei nicht erfüllt, erläuterte die Vorsitzende Richterin.

Gericht sieht keine Chance auf Heilung

Strittig war, ob eine Therapie im Maßregelvollzug bei der Alkoholikerin anschlagen würde. Das Gericht sah zwar keine Chance auf Heilung, aber auf Besserung im Verhalten und verfügte die Unterbringung in einer Entzugsklinik.

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