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Kirchenrechtler: „Das Tischtuch in Köln ist zerschnitten“

Vatikan will nicht gegen Woelki ermitteln, doch die Situation im Erzbistum Köln gilt als verfahren

Münster/Köln

Die 2015 unterlassene Anzeige eines mutmaßlichen Missbrauchsfalls im Erzbistum Köln wird für den Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki offenbar keine disziplinarischen Konsequenzen von Seiten des Vatikans haben. Kirchenrechtler in Münster werten die Unterlassung als eine „Amtspflichtverletzung“. Sie sehen die schweren Versäumnisse und Kommunikationsfehler des Kölner Kardinals an einer anderen Stelle. Es könnte, so heißt es unter Insidern, aufgrund der eingetretenen Spaltung im Erzbistum auch der Fall eintreten, dass der Vatikan Woelki den Rücktritt nahelegt.

Johannes Loy

Kardinal Rainer Maria Woelki Foto: Oliver Berg

Der münstersche Kirchenrechtler Thomas Schüller rechnet nicht mehr damit, dass Münsters Bischof Felix Genn noch einen Auftrag aus Rom erhält, um den Vorwurf einer Missbrauchsvertuschung durch den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woel­ki kirchenrechtlich zu untersuchen. Nach Einschätzung der zuständigen römischen Kurienbehörde musste Woel­ki den Verdacht des Missbrauchsfalls 2015 nach damals geltendem Recht „nicht zwingend“ nach Rom melden. Eine bedingungslose Meldepflicht, wie sie Papst Franziskus 2019 vorgeschrieben hat, habe damals noch nicht gegolten, heißt es aus Rom.

Thomas Schüller

Thomas Schüller zeigt sich dennoch fassungslos: „Die Glaubenskongregation ignoriert auf groteske Weise die im Jahr 2010 von Papst Benedikt XVI. festgelegten Rechtsnormen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch“, sagt er. Schüller räumt zugleich ein, dass die Unterlassung Woelkis lediglich eine „Amtspflichtverletzung“ war, die für sich genommen keinen Grund für eine Amtsenthebung biete. Schüller hält allerdings Woel­kis Vorgehen in der Frage des zurückgehaltenen Gutachtens für ein schwerwiegendes Fehlverhalten, zumal er die in der Bistums-Kommission mitwirkenden Missbrauchsopfer gedrängt habe, einer Nicht-Veröffentlichung zuzustimmen. Dies sei „ein zweiter Missbrauch“.

"Reihe von Problemen im Kölner Erzbistum"

Der emeritierte münstersche Kirchenrechtler Klaus Lüdicke aus Münster stimmt seinem Kollegen Schüller in der kirchenrechtlichen Analyse zu. Die Amtspflichtverletzung in diesem Fall sei, so erläutert Lüdicke, „nur ein Bausteinchen“ in einer ganzen Reihe von Problemen im Kölner Erzbistum. Schwerwiegender für das Ansehen des Kardinals sei dessen Kommunikationsstil, und hier vor allem das Zurückhalten eines juristischen Gutachtens zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen und die dadurch entstandene Spaltung in der Diözese. Thomas Schüller sieht die Situation im Erzbistum als verfahren an: „Das Tischtuch zwischen dem Erzbischof und seinen Diözesanen ist zerschnitten!“ Dies könne Rom schließlich dazu veranlassen, Woelki zum Rückzug zu drängen, so Schüller.

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