Missbrauchsfall von Münster
Verhandlung noch in diesem Jahr: Anklage stützt sich auf Filmmaterial
Münster
Der Hauptbeschuldigte im schweren Kindesmissbrauchsfall von Münster, Adrian V. (27), soll gemeinsam mit seiner Mutter sowie drei weiteren Tatverdächtigen noch in diesem Jahr vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen die fünf Angeschuldigten Anklage bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Münster erhoben. Ihnen drohen langjährige Haftstrafen.
Anklage stützt sich hauptsächlich auf 2020
Die Beschuldigten äußern sich nicht zu den Vorwürfen. Der Tatverdacht stützt sich auf Dateien einer gelöschten Festplatte, die Polizeiexperten wieder herstellen konnten. Dort sind mehrstündige Aufzeichnungen einer Videokamera, die in der Gartenlaube installiert war, zu sehen.
Die Gartenlaube als Tatort der widerlichen Kindesmissbrauchstaten in Münster-Kinderhaus ist inzwischen abgerissen. Nichts blieb mehr übrig, als die Polizei dort nach weiteren Beweismitteln und vor allem Datenträgern gesucht hatte. Dort, inmitten der idyllischen Anlage des Kleingartenvereins im Stadtteil, sollen Adrian V. und drei weitere Männer aus Brandenburg, Niedersachsen und Hessen im April zwei Kinder über mehrere Tage und jeweils mehrere Stunden lang schwer missbraucht haben. Die schrecklichen Taten sind von einer Videokamera in der Gartenlaube aufgezeichnet worden. Experten des Polizeipräsidiums Münster gelang es, die gelöschten Dateien einer Festplatte wiederherzustellen, worauf sich die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft stützt.
Die Hauptverhandlung gegen Adrian V., dessen Mutter, die ihre Gartenlaube im Wissen um die Taten zur Verfügung gestellt haben soll, und die weiteren drei Beschuldigten soll möglichst noch in diesem Jahr beginnen. Drei Monate nach Bekanntwerden der schweren Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Aus ihrer Sicht erfüllen die Taten unterschiedliche Strafbestände wie schweren sexuellen Missbrauch, gefährliche Körperverletzung und Beihilfe. Das Landgericht Münster wird nun über die Zulassung der Anklageschrift entscheiden.
Adrian V. ist IT-Experte
Der Hauptbeschuldigte Adrian V. ist IT-Experte. Seine sichergestellten Computer und Datenspeicher sind oder waren hochgradig verschlüsselt. Bislang ist es den Experten nur zu einem Teil gelungen, die insgesamt gigantischen Dateien zu sichern. Auf das bereits entschlüsselte Foto- und Videomaterial stützt sich jetzt die Anklage. Allein zur Gartenlaube liegen der Ermittlungskommission „Rose“ 30 Stunden Filmszenen vor.
Adrian V. wird unter anderem vorgeworfen, bei 26 unterschiedlichen Gelegenheiten den zehnjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin sexuell schwer missbraucht zu haben. Das geht auf die Dateien eines von der Polizei entschlüsselten Laptops zurück. Der Angeklagte soll von den Taten Fotos und Videos gemacht und über das Internet (Darknet) angeboten haben. Im Mai 2019 soll V. mit dem Jungen nach Köln gefahren sein, um dort einen 41-jährigen Mann zu treffen, den er über das Internet kennengelernt haben soll. Gemeinsam sollen sie den Zehnjährigen sexuell missbraucht haben.
Der Junge ist in der Obhut des städtischen Jugendamtes. Gegen die Mutter wird ermittelt.
Startseite