1. www.wn.de
  2. >
  3. Münster
  4. >
  5. Verhängnisvolle Stimmen im Kopf

  6. >

Prozess am Landgericht

Verhängnisvolle Stimmen im Kopf

Münster

Ein Mann muss sich vor dem Landgericht wegen schweren räuberischen Diebstahls verantworten. Der 30-Jährige scheint jedoch psychisch krank zu sein – eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus wurde bereits beantragt.

Von Eva-Maria Landmesser

Ein Mann muss sich vor dem Landgericht wegen schweren räuberischen Diebstahls verantworten. Foto: Volker Hartmann/dpa

„Ich wusste nicht einmal, in welchem Land ich bin“, erklärte der 30-jährige Beschuldigte zur Vorgeschichte eines räuberischen Diebstahls im Dezember des vergangenen Jahres, den ihm die Staatsanwaltschaft Münster vorwirft.

Der an einer schizophrenen Psychose leidende und aus Polen stammende Mann war aufgrund seiner Erkrankung „mehr oder weniger zufällig in Münster gelandet“, wie der Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer die Schilderungen des gelernten Maschinenführers zusammenfasste. Dieser hatte zuvor in den Niederlanden gelebt und gearbeitet.

Irrfahrt zwischen den Niederlanden und Deutschland

Als sich seine Psychose verschlimmerte, konnte er nicht mehr bei der Arbeit erscheinen, sodass ihm gekündigt wurde. Als der 30-Jährige daraufhin in seine polnische Heimat zurückkehren wollte, begann eine Irrfahrt zwischen den Niederlanden und Deutschland. Da dabei sein Mobiltelefon beschädigt und sein Bankkonto gesperrt worden sei, habe er sich wahllos in Züge gesetzt, in der Hoffnung, irgendwie nach Berlin und dann in die Heimat zu kommen.

Aufgrund fehlender Tickets sei er den Zügen immer wieder verwiesen worden, sodass er an Bahnhöfen gelebt und durch ihm unbekannte Städte geirrt sei. Dabei begleiteten ihn die Stimmen ihm Kopf, die ihm fortwährend einredeten, er werde verfolgt.

Mit Messer bedroht

Als der 30-Jährige im Dezember 2021 in Münster landete, kam es sodann zu der Tat, die Gegenstand des am Landgericht Münster nun verhandelten, sogenannten Sicherungsverfahrens ist. Er wird beschuldigt, vor einem Bekleidungsgeschäft in der Bahnhofstraße Kleidung von einem Kleiderständer genommen und sich diese in einem benachbarten Hauseingang angezogen zu haben.

Als ein Mitarbeiter des Geschäfts dies bemerkte und den Beschuldigten zur Rede stellen wollte, soll dieser ihn mit dem Messer eines Multitools bedroht haben. Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Beschuldigte aufgrund der psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, das Unrecht seiner Taten einzusehen, wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Der 30-Jährige erklärte sich dahingehend, dass die Stimmen ihn gedrängt hätten, die Kleidungsstücke zu nehmen und dass seine Mutter diese bezahlt hätte. Das Multitool habe er nur deswegen hervorgeholt, um dem Verkäufer dieses zum Tausch anzubieten. Das Messer habe er ausgeklappt, um zu zeigen, dass man damit „Orangen schälen“ kann.

Am 16. Mai (Montag) soll der Prozess fortgesetzt werden.

Startseite