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Diskussion um Oben-ohne-Baden

Viele fordern: „Gleiches Recht für alle“

Münster

Über das Baden oben ohne gibt es in den sozialen Netzwerken eine lebhafte Debatte. In Göttingen dürfen Frauen zwei Mal in der Woche ohne Bikinioberteil schwimmen. Einigen geht der Vorstoß nicht weit genug.

Von Dirk Anger

In städtischen Bädern, hier Kinderhaus, ist das Schwimmen oben ohne nicht erlaubt. Foto: kaj

Sollen Frauen in Münsters Bädern, wie neuerdings in Göttingen an zwei Tagen erlaubt, oben ohne schwimmen dürfen? Die aktuelle Haus- und Badeordnung der Stadt Münster gestattet dies nicht – „nur in üblicher Badekleidung“, wie es heißt.

In den sozialen Netzwerken hat sich unterdessen eine rege Debatte über diese Frage entwickelt. Als ein großes Aufreger-Thema präsentiert sich das Oben-ohne-Baden dort anno 2022 mit Blick auf die bislang abgegebenen Kommentare aber nicht wirklich.

Viel Zustimmung für liberalere Regeln

„Gleiches Recht für alle“, lautet beispielsweise mehrfach die Forderung auf der Facebook-Seite unserer Zeitung. Bei den Badegästen in Münsters Schwimmbädern hat das Thema in der Vergangenheit anscheinend keine nennenswerte Rolle gespielt, wie eine Nachfrage unserer Zeitung bei den Bad-Betreibern Stadt und Schwimmervereinigung ergeben hatte.

Im Netz findet sich gleichwohl Zustimmung für liberalere Regeln. „Die weibliche Brust sollte entsexualisiert werden werden. Wir Männer rennen doch auch ohne rum“, schreibt ein Nutzer bei Instagram. An spanischen Stränden sehe es auch nicht anders aus, heißt es in einem weiteren Kommentar zu diesem Thema.

Dass Frauen in Göttingen an zwei Tagen oben ohne schwimmen dürfen, höre sich ziemlich scheußlich an, heißt es in einem anderen Beitrag: „Volle Reform, alles andere ist erniedrigend.“

Auch mahnende Stimmen

„Soll doch jeder machen, was er will“, meint ein männlicher Instagram-Nutzer, der in seinem Beitrag die „Klamottenpflicht“ generell in Frage stellt.

Allerdings gibt es mahnende Stimmen in der Diskussion, die mit dem Göttinger Modell und weitergehenden Vorschlägen nichts anfangen können. Unter Verweis auf Schutzbefohlene, also Kinder, wird der Vorstoß als „unverantwortlich“ bezeichnet.

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