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Radverkehr

Vorfahrtsregelung auf der Promenade: Irrglaube unter Radfahrern

Münster

Wie ist es eigentlich um die Vorfahrtsregelung bestellt, wenn man von einem Seitenweg auf Münsters Promenade will? Zumindest anders, als jüngst eine Radfahrerin behauptete und damit eine brenzlige Situation heraufbeschwor.

Dirk Anger

Auf der Promenade haben Radfahrer weitestgehend freie Fahrt. Wer aus den Zuwegen – hier Höhe Korduanenstraße (gr. Bild) und Wevelinghofergasse – kommt, muss warten. Foto: Dirk Anger

Das wäre fast ins Auge gegangen: Im abendlichen Dunkel schob jüngst eine Frau mittleren Alters – vom kleinen Zuweg an der Sonnenstraße kommend – ihr Fahrrad entschlossen auf die Promenade, obwohl dort erkennbar ein Radfahrer zügigen Tempos Richtung Mauritzstraße fuhr.

Nur durch eine Vollbremsung verhinderte dieser in letzter Sekunde einen Zusammenstoß – und durfte sich danach von der kreuzenden Frau noch vorwurfsvoll anhören: „Rechts vor links.“ Szenen wie diese lassen sich häufiger auf Münsters Fahrradautobahn Nummer eins beobachten. Und dabei wird dann gerne mal der Verweis auf die Rechts-vor-links-Regelung bemüht. Das allerdings ist ein Irrglaube, wie das Ordnungsamt der Stadt Münster auf Nachfrage unserer Zeitung erläutert.

„Die Promenade ist vor vielen Jahrzehnten ausdrücklich als Fahrbahn für Radfahrer ausgewiesen worden, sodass nicht automatisch rechts vor links gilt“, klärt Amtsleiter Martin Schulze-Werner auf. Oder andersherum: Diejenigen, die von den kleinen Seitenwegen kommen, die auf die Promenade führen, sind wartepflichtig.

Brenzlige Situationen

Besagte Radlerin, von der Sonnenstraße kreuzend, hätte also in Höhe Korduanen­straße warten müssen, genauso wie ein paar Meter weiter gegenüber der Wevelinghofergasse. Für diese Fälle verweist Schulze-Werner in verkürzter Form auf die einschlägige Straßenverkehrsordnung – genau genommen auf Paragraf 10. „Kommt man von Fuß- und Radwegen auf eine Fahrbahn, gilt: Wer von anderen Straßenteilen auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Teilnehmer ausgeschlossen ist.“ Erforderlichenfalls müsse man sich einweisen lassen.

Martin Schulze-Werner, Leiter des Ordnungsamts

Obwohl Tausende von Radfahrern tagtäglich über die Linden gesäumte Promenade fahren, ist sie – rein rechtlich gesehen – dennoch kein Radweg, wie das Ordnungsamt betont. Es handele sich eigentlich um eine ganze normale Straßenfahrbahn, die jedoch für Fahrzeuge aller Art gesperrt sei.

So findet sich an den Einfahrten etwa an Salz- und Windthorststraße das Zusatzschild „Radfahrer frei – Mofas gesperrt“, das den Pedalrittern freie Fahrt signalisiert. Immer wieder kommt es auf der Promenade allerdings zu brenzligen Situationen unter den Radfahrern selbst. Nicht zuletzt der immer noch anhaltende Boom der E-Bikes hat das allgemeine Geschwindigkeitsniveau auf dem Radler-Ring um die Altstadt, der auch von Fußgängern und Joggern frequentiert wird, deutlich erhöht.

Debatte

Hätten Sie es gewusst? Wer aus Seitenwegen auf die Promenade fahren will, darf sich nicht auf rechts vor links berufen. Überhaupt: Halten Sie die Verhaltensregeln auf der Promenade für ausreichend klar? Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen Radfahrern und Joggern auf der Asphaltfahrbahn?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung, die wir gerne in der Zeitung veröffentlichen wollen, unter dem Stichwort Debatte an: redaktion.ms@zeitungsgruppe.ms

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