1. www.wn.de
  2. >
  3. Münster
  4. >
  5. Wilfried W. muss Psychiatrie verlassen

  6. >

Nach „Horror-Haus“-Urteil

Wilfried W. muss Psychiatrie verlassen

Höxter/Münster

Knapp zwei Jahre nach dem Urteil im "Horror-Haus"-Prozess gibt es eine neue Entscheidung des Landgerichts Münster: Der heute 50-jährige Wilfried W. soll zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig gewesen sein. Deshalb soll er die Psychiatrie in Münster verlassen und in ein gewöhnliches Gefängnis verlegt werden.

Christian Althoff

Das damalige Wohnhaus des beschuldigten Ehepaares in Höxter-Bosseborn. Foto: dpa

Fast zwei Jahre nach dem Urteil im „Horror-Haus“-Prozess hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Münster entschieden, dass Wilfried W. (50) bei Begehung der Tat schuldfähig war und doch nicht in die Psychiatrie gehört. Wilfried W. wird jetzt in ein gewöhnliches Gefängnis verlegt.

Der Mann und seine Ex-Frau Angelika W. (51) hatten in ihrem Haus in Höxter-Bosseborn über Jahre hinweg Frauen gequält, zwei waren gestorben. Im Oktober 2018 verurteilte das Landgericht Paderborn Angelika W. wegen Mordes und versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft, ihren Ex-Mann zu elf Jahren. Er galt allerdings wegen einer Intelligenzminderung und einer Persönlichkeitsstörung als vermindert schuldfähig und kam deshalb in die Christopherus-Klinik für Forensische Psychiatrie in Münster.

Ärzte halten 50-Jährigen für schuldfähig

Bei der turnusmäßigen Überprüfung der Unterbringung kamen der Strafvollstreckungskammer in Münster Zweifel. Denn die behandelnden Ärzte meinten, Wilfried W. sei voll schuldfähig, er gehöre in ein gewöhnliches Gefängnis. Auch ein vom Gericht beauftragter Gutachter konnte das nicht ausschließen, so dass die Behandlung jetzt abgebrochen wurde.

Die Anwälte von Wilfried W. prüfen jetzt, ob sie Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm einreichen. Die Staatsanwaltschaft will in den kommenden Wochen prüfen, ob sie die Verhängung einer Sicherungsverwahrung nach Ablauf der Haftstrafe anstrebt.

Startseite