Missbrauch in der Kirche
Bischof Genn reagiert nach massiver Kritik mit offenem Brief
Münster
Am vergangenen Mittwoch haben in Emsdetten Missbrauchsopfer den Rücktritt von Felix Genn gefordert. Jetzt reagiert Münsters Bischof auf die anhaltende Kritik an seinem Umgang mit dem Thema Missbrauch durch Geistliche in einem offenen Brief.
Der Bischof von Münster, Felix Genn, hat im Umgang mit dem Thema sexueller Missbrauch durch Geistliche eigene Versäumnisse eingeräumt und dies auch auf seine Zeit als Ruhrbischof in Essen bezogen. „Dass damals ein Priester in einer Gemeinde seelsorgliche Dienste tun konnte, obwohl bekannt war, dass er mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war, war ein verheerender Fehler“, erklärte er in einem am Freitag veröffentlichten offenen Brief. Bei einer allgemeinen Veranstaltung zum Thema Missbrauch in der Kirche am Mittwoch in Emsdetten hatten Missbrauchsopfer den Rücktritt Genns gefordert.
Konkret geht es um zwei Fälle, zu denen der Bischof Stellung bezieht. Anfang des Monats war bekannt geworden, dass ein Priester aus dem Erzbistum Köln, der in den 1970er und 1980er Jahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haft- sowie einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, danach noch jahrzehntelang als Geistlicher in den Bistümern Köln, Münster und Essen gewirkt hatte.
"Verantwortungslos gehandelt"
Im Bistum Münster war der heute 85-Jährige unter anderem in Münster, Westerkappeln, Recklinghausen und Bocholt eingesetzt. 2002 wurde der Täter-Priester in den Ruhestand versetzt, zog nach Bochum-Wattenscheid - und damit in den damaligen Verantwortungsbereich Genns, der von 2003 bis 2008 Bischof von Essen war. Dort war der Mann bis 2015 als Seelsorger aktiv.
„Mich erschreckt im Rückblick die damals fehlende Einsicht, dass ein Priester grundsätzlich nicht mehr seelsorgerisch eingesetzt werden darf, wenn er sich solcher Verbrechen schuldig gemacht hat“, schreibt Genn. An andere Stelle hatte er dazu erklärt, damals über den Fall nicht informiert worden zu sein. Der Apparat habe „unvollkommen“ gearbeitet.
Das Bischöfliche Generalvikariat machte am Donnerstagabend in Westerkappeln bei einer Infoveranstaltung Ernst mit seiner Ankündigung, in Sachen Missbrauch Ross und Reiter zu nennen.
Für Generalvikar Klaus Winterkamp ist es „vollkommen unerklärlich“, wie man den Priester, der in Westerkappeln drei Jahre als Jugendpfarrer wirkte, nach seiner Verurteilung weiter beschäftigten konnte. Der damalige Bischof von Münster, Heinrich Tenhumberg (1969 bis 1979), und Personalreferent Prälat Wilhelm Stammkötter hätten gewusst,, „wen sie sich da geholt haben. Die beiden Herren haben definitiv verantwortungslos gehandelt“, kritisierte Winterkamp.
Klarer Verstoß gegen Auflagen
Zum zweiten Fall eines Priesters, der Mitte der 1980er Jahre in Kevelaer eine Frau über einen längeren Zeitraum sexuell missbraucht hatte und nun in Wadersloh lebt, sagt Genn: „Ich habe Fehler gemacht.“ Das Opfer hatte sich bereits 2010 ans Bistum gewandt. Sie hatte damals ausdrücklich verlangt, dass der Sachverhalt nicht öffentlich gemacht wird. Das Bischöfliche Generalvikariat hielt sich daran, der Fall wurde der Glaubenskongregation nach Rom gemeldet, der Priester emeritiert. „In einem Dekret wurden ihm seelsorgerische und priesterliche Tätigkeiten nur in einem vom Bistum zugewiesenen Bereich gestattet“, erklärt der Bischof.
Die Frau meldete sich Ende 2016/Anfang 2017 erneut im Generalvikariat, weil der Geistliche weiterhin öffentlich Gottesdienste feierte - obwohl ihm das ausdrücklich nur „ohne große Öffentlichkeit“ gestattet war. Also ein klarer Verstoß gegen Auflagen. Hier hätte er, Genn, deutlich genauer formulieren müssen. „Das ist unpräzise und muss künftig unmissverständlich und klar formuliert werden.“ Außerdem hätten das Seelsorgeteam in Wadersloh und die Gremienmitglieder umfassend informiert werden müssen. „Das ist mein Fehler und das habe ich zu verantworten.“
Klar müsse sein: „Verurteilte Missbrauchstäter oder auch Priester, bei denen es strafrechtlich oder kirchenrechtlich unstrittig ist, dass sie Kinder oder Jugendliche missbraucht haben, dürfen nicht mehr in der Seelsorge eingesetzt werden. Alle priesterlichen Dienste müssen ihnen untersagt werden.“
Kommentar
Fatale Fehler
Als der frühere münstersche Generalvikar und spätere Erzbischof von Hamburg Werner Thissen kürzlich schwere Fehleinschätzungen in der Personalführung früherer Jahrzehnte einräumte, kam das nicht überraschend. Der Druck auf die Verantwortungsträger im Hinblick auf zum Teil Jahrzehnte zurückliegende Fälle sexueller Gewalt durch Kleriker wurde zuletzt von Fall zu Fall und von Gemeindeversammlung zu Gemeindeversammlung größer.
Bei genauem Hinschauen wird man in jedem der 27 deutschen Bistümer ähnliche Mechanismen finden, mit denen das Thema „Sexuelle Gewalt“ früher tabuisiert, weggeschoben oder an Therapeuten delegiert wurde.
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