Eine Übersicht
Fragen und Antworten zu Blitzern und Radarkontrollen
Münsterland
Darf ich andere Autofahrer per Lichthupe vor einem Blitzer warnen? Werden Radarkontrollen angekündigt? Was passiert mit dem Bußgeld? Wo wird am häufigsten geblitzt? Wir beantworten Fragen rund um Radarkontrollen und Blitzer.
Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten ist Post, auf die jeder gerne verzichtet. Radarkontrollen, im Volksmund meist Blitzer genannt, können Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer zur Weißglut bringen. Es gibt viele Fragen rund um das Thema Geschwindigkeitskontrolle. Wir beantworten die wichtigsten:
Wo und wann wird am häufigsten geblitzt?
Wie das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen sagt, sind Geschwindigkeitskontrollen grundsätzlich überall und zu jeder Zeit möglich. Bei der Auswahl der Messstellen werden aber die Unfallgefahr, die Häufigkeit und Intensität von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Bürgerhinweise berücksichtigt. „Auch in schutzwürdigen Bereichen, wie Kindertagesstätten, Schulen und Altenheimen, finden regelmäßig Geschwindigkeitsüberwachungen statt“, heißt es vom Ministerium.
Stadtverwaltung
Saisonal oder an speziellen Wochentagen gäbe es keine speziellen Schwerpunkte bei den Kontrollen. „Die Geschwindigkeitsüberwachung findet an sieben Tagen in der Woche statt“, heißt es zum Beispiel von der Stadt Münster.
Außerdem wirkt die Polizei NRW bei europaweiten regelmäßigen Schwerpunktaktionen des Netzwerks europäischer Verkehrspolizeien (ROADPOL - European Roads Policing Network) mit. Diese beinhalten auch verstärkte Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung an den Aktionstagen. Teilweise beteiligen sich daran in NRW einige Kommunen, wie das Innenministerium auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt.
Wer baut die Blitzer auf und führt Kontrollen durch?
Die Geschwindigkeitskontrollen führen sowohl die Kreise als auch die Verkehrsdienste der Polizeibehörden durch. Ihnen obliegt auch die Auswahl der Standorte für die Kontrollen, bei denen sie sich aber absprechen.
Welche Methoden werden beim Blitzen genutzt und wie genau sind diese?
Bei den Geschwindigkeitskontrollen gibt es unterschiedliche Methoden. Es gibt stationäre Messstationen und mobile Messungen, die sowohl aus einem Auto heraus, als auch von einem Stativ vom Straßenrand durchgeführt werden. Bei all diesen Methoden erfolgt die Ahndung eines Verstoßes im Nachgang.
Außerdem führt die Polizei auch sogenannte „Riegl-Messungen“ durch. „Dabei wird die Geschwindigkeit gemessen und bei einem Verstoß wird der Fahrer direkt angehalten, da keine Fotos gemacht werden“, erklärt Leonie Dreier vom Kreis Borken.
Polizei und Innenministerium
Sowohl das Innenministerium, die Kreise, als auch die Kreispolizeibehörden sprechen von sehr genauen Messergebnissen. Die unterschiedlichen Messgeräte würden regelmäßig gewartet und geeicht. „Zugunsten der Fahrer und Fahrerinnen wird dennoch ein Toleranzabzug gewährt“, heißt es.
Werden Blitzer vorher angekündigt?
Grundsätzlich sieht die Fachstrategie der Polizei in NRW vor, dass die Verkehrsüberwachung unangekündigt stattfindet, heißt es vom Innenministerium. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten aber gezeigt, dass eine vorherige Veröffentlichung von Messstellen eine positive Verhaltensänderung bewirke. Deshalb werden einige Standorte von mobilen Überwachungen im Vorfeld zum Beispiel auf den Homepages der Kreise veröffentlicht. Auf Autobahnen müssen stationäre Messstellen durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet werden.
Darf ich andere Verkehrteilnehmer per Lichthupe vor einem Blitzer warnen?
Nein, andere Autofahrer dürfen nicht per Lichthupe vor einem Blitzer gewarnt werden. Nach §16 der Straßenverkehrsordnung dürfen Schall- und Leuchtzeichen nur genutzt werden, wenn außerhalb von Ortschaften überholt wird und dabei eine Gefahr besteht. „Die Warnung anderer Verkehrsteilnehmender vor einer Messstelle stellt eine missbräuchliche Benutzung der Lichthupe dar und ist mit einem Verwarnungsgeld belegt“, teilt das NRW-Innenministerium mit.
Ist die Nutzung von Blitzer-Apps und Blitzer-Warngeräten erlaubt?
Nein, weder die Nutzung von Blitzer-Apps, noch von Blitzer-Warngeräten oder ähnlichen Gerätschaften ist erlaubt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.
Das Innenministerium konkretisiert: „Gemäß § 23 (1c) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf ein Fahrzeugführender kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht benutzt werden. Dies gilt auch für Smartphones mit sogenannten „Blitzer-Apps“. Die Nutzung derartiger Apps durch Fahrzeugführende ist bußgeldbewehrt.“
Wohin geht das eingenommene Verwarn- und Bußgeld?
Die Polizeibehörden teilen zuerst einmal mit, dass das sogenannte Blitzen nicht genutzt würde, um leere Kassen zu füllen: „Die Verkehrsüberwachung dient dem Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit und dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen.“
Laut NRW-Innenministerium wurden im Jahr 2021 etwas mehr als 2,2 Millionen Geschwindigkeitsverstöße allein durch die Polizei geahndet. Rund 80 Prozent der Verstöße liegen im Verwarngeldbereich, 20 Prozent im Bußgeldbereich. Hinzu kommen die Verstöße, die die Kreise ahnden. Genaue Zahlen liegen dort aber nur für einzelne Kreise vor.
Die Einnahmen der Kreise durch Verwarn- und Bußgelder fließen in die kommunalen Haushalte. Ebenso die eingenommenen Bußgelder durch die Polizei NRW. Einzig die von der Polizei NRW eingenommenen Verwarngelder fließen in den Landeshaushalt.
Wie teuer ist es, wenn man zu schnell fährt und geblitzt wird?
Das Verwarn- oder Bußgeld für das zu schnell fahren und geblitzt werden, ist im Bußgeldkatalog festgelegt.
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