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Aus dem Polizeibericht

Einmal quer durchs Strafgesetzbuch

Dülmen

Es fing alles damit an, dass einer Bewohnerin ein Auto aufgefallen war, das mehrere Stunden unbewegt in der Bauerschaft herumstand und endete mit gleich mehreren Überraschungen.

Foto: dpa (Symbolbild)

Wie die Polizei berichtet, ist einer Bewohnerin aus Dülmen ein Auto aufgefallen, das mehrere Stunden unbewegt in einer Bauerschaft in Dülmen stand. Als der 56-jährige Fahrzeugführer dann mit dem Auto losfuhr, ist eine Zeugin dem Fahrzeug hinterhergefahren. Sie konnte die Polizei zu dem Fahrzeug lotsen, dessen Fahrer bereits mehrere Ampeln bei Rotlicht überfahren hatte.

Der Fahrer fuhr dann auf die Autobahn in Richtung Wuppertal auf. An der Abfahrt in Haltern-Lavesum wurde das Fahrzeug dann von der Polizei von der Autobahn geleitet, um dieses sicher anhalten zu können. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges und des Fahrers wurde festgestellt, dass das Fahrzeugkennzeichen und das Fahrzeug an den Weihnachtstagen entwendet wurde, wobei das Kennzeichen nicht zu dem Fahrzeug passte, an dem es angebracht war.

Doch das war noch nicht alles

Zudem war der Fahrer per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben und wurde aus diesem Grunde zur Polizeiwache in Dülmen gebracht. Dort stellte sich heraus, dass sich der Haftbefehl auf gleichgelagerte Delikte bezog, die der Fahrer im Herbst dieses Jahres begangen hatte.

In dem Auto wurden im weiteren Verlauf Betäubungsmittel aufgefunden. Aus diesem Grund wurde dem Fahrer auch noch eine Blutprobe entnommen, um festzustellen, ob er während der Fahrt Drogen im Blut hatte. Das Ergebnis teilte die Polizei in ihrem Bericht nicht mit.

Weiterhin wurde noch ein Paar Kennzeichen in dem Fahrzeug gefunden, das auch noch kurz zuvor entwendet wurde. Letztendlich wurde auch noch ermittelt, dass der Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheins war.

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