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OVG prüft Dattelner Bebauungsplan

Kraftwerk wieder Thema vor Gericht

Münster/Datteln

Und wieder berät ein Gericht über das umstrittene Kohlekraftwerk in Datteln. Dieses mal das OVG in Münster. Es muss prüfen, ob die Stadt alles richtig gemacht hat, als es einen Bebauungsplan im Nachhinein geändert hat.

Von Stefan Werding

Das OVG prüft den Bebauungsplan für das Gelände, auf dem Datteln 4 steht. Foto: dpa

Egal, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in der kommenden Woche über den Bebauungsplan der Stadt Datteln entscheidet: Das umstrittene Kohlekraftwerk Datteln 4 wird weiterlaufen. Das benachbarte Waltrop, der BUND-Landesverband NRW und vier Privatleute klagen gegen einen neuen Bebauungsplan der Stadt Datteln, der die Milliarden-Investition des Kraftwerksbetreibers Uniper nachträglich absichert. Die Entscheidung soll noch am Tag der Verhandlung fallen.

Der zweite Bebauungsplan war nötig geworden, weil das OVG den Bebauungsplan der Stadt Datteln 2009 gekippt hatte. Ein Landwirt aus Waltrop hatte sich mit seiner Klage durchgesetzt. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter hatten moniert, dass der Plan nicht mit der Landesentwicklungsplanung übereinstimme. Der sah als Standort für ein Großkraftwerk ein weiter entferntes Gebiet im Nordosten der Stadt Datteln vor. Außerdem seien die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht ausreichend beachtet worden. Die damalige rot-grüne Landesregierung änderte daraufhin die Landesplanung, damit der Bau des damaligen Besitzers Eon an der falschen Stelle – rund fünf Kilometer entfernt – nachträglich rechtens war.

Eine Sprecherin des OVG betonte am Dienstag gegenüber unserer Zeitung, dass unabhängig von der Entscheidung des Gerichts „vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigungen“ den Weiterbetrieb des Kraftwerks sichern. Die ähneln einer Baugenehmigung, die auch nicht ungültig werde, wenn ein Bebauungsplan gekippt wird.

Für die Verhandlung ziehen die Richter aus Corona-Gründen ins Carl-Severing-Bildungszentrum (Weseler Straße 264 in Münster) um. Die Sitzung beginnt am Donnerstag (26. August) um 10 Uhr. Es wird keine Platzreservierungen geben, teilte das Gericht mit. Der Senat bittet alle Teilnehmenden, sich möglichst kurz vor dem Termin testen zu lassen.

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